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Steuern für Ansässige in der Schweiz

Immobilie in Dubai und die Schweizer Steuererklärung

Satzbestimmend statt steuerfrei, ein Teil des Hypothekarzinsabzugs geht verloren, und ab 2029 ändert der Systemwechsel beim Eigenmietwert die Rechnung für selbst genutzte Objekte. Mit Quellen und einer Modellrechnung.

DTDenise Tanrikul, Managing PartnerFachliche Prüfung: Martin KrygierZuletzt geprüft: 7. September 2026
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So lesen Sie diese Seite. Jede Aussage ist markiert: Amtliche Regel eine bindende Regel von Bund, Kanton oder Zentralbank · Bankpraxis Konditionen einzelner Banken, die sich kurzfristig ändern · Erfahrung Nexus Bridge was wir in laufenden Mandaten sehen · Rechenbeispiel eine Rechnung zur Veranschaulichung, kein Angebot. Wo Kantone abweichen, steht es dabei.
Was Schweizerinnen und Schweizer dazu googeln. Diese Fragen zeigt Google unter den Ergebnissen; jede davon wird auf dieser Seite beantwortet.
  • Muss ich eine Immobilie in Dubai in der Schweizer Steuererklärung angeben?
  • Ist eine Liegenschaft im Ausland in der Schweiz steuerfrei?
  • Was bedeutet satzbestimmend?
  • Verliere ich den Schuldzinsenabzug für meine Schweizer Hypothek?
  • Zahle ich Vermögenssteuer auf eine Wohnung in Dubai?
  • Was ändert sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts?
Die kurze Antwort Die Wohnung in Dubai gehört in Ihre Steuererklärung, und sie ist nicht steuerfrei, sondern satzbestimmend. Die Schweiz besteuert Mietertrag und Wert nicht selbst, rechnet beides aber zur Bestimmung des Steuersatzes hinzu. Bei progressiven Tarifen steigt dadurch die Steuer auf alles Übrige.[2][6] Der teuerste Nebeneffekt hat mit Dubai nichts zu tun: Schulden und Schuldzinsen werden quotenmässig auf die Steuerdomizile verteilt, weshalb ein Teil Ihres Schweizer Hypothekarzinsabzugs verloren geht, sobald Sie im Ausland eine unbelastete Liegenschaft halten.[2] Und ab 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert einer selbst genutzten Auslandliegenschaft auch nicht mehr satzbestimmend berücksichtigt.[3]
Wechselkurs. Wechselkurs dieser Seite: 1 CHF entspricht rund 4.54 AED, Stand 4. September 2026. Der Dirham ist mit 3.6725 AED je US-Dollar fest an den Dollar gebunden, gegenüber dem Franken schwankt er deshalb genau so wie der Dollar.

Worum es hier geht

Satzbestimmend, nicht steuerfrei

Amtliche Regel Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer nimmt in Artikel 6 Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland von der Steuerpflicht aus, zieht das weltweite Einkommen aber zur Satzbestimmung heran.[6] Die Kantone kennen dieselbe Systematik.

Amtliche Regel Das Ergebnis ist eine internationale Steuerausscheidung. Der Mietertrag aus Dubai wird in der Schweiz nicht besteuert, erhöht aber den Satz, mit dem Ihr Schweizer Einkommen besteuert wird. Dasselbe gilt beim Vermögen. Wer einen flachen Tarif hätte, würde nichts merken. Die Schweizer Tarife sind progressiv, also merkt man es.

Kantonal verschieden Wie stark, hängt vom Kanton, von der Gemeinde und von Ihrer Progressionsstufe ab. Publizierte Beratungsbeispiele zeigen für eine mittlere Ferienliegenschaft eine Mehrbelastung in der Grössenordnung von rund 1'700 Franken beim Einkommen.[2] Das ist ein Beispiel und keine Regel; Ihre Zahl steht in Ihrer eigenen Veranlagung.

Die Quotelung der Schulden: der teuerste Punkt, und fast nie erwähnt

Amtliche Regel Das Schweizer Steuerrecht verteilt das weltweite Vermögen und die damit zusammenhängenden Schulden nach Lage und Wert der Aktiven auf die Steuerdomizile.[2] Schulden werden also nicht dem Objekt zugeordnet, das sie belastet, sondern anteilig auf alle Aktiven verteilt. Und Schuldzinsen folgen den Schulden.

Rechenbeispiel Ein Beispiel, das viele Schweizer Käuferinnen und Käufer betrifft. Sie besitzen ein Eigenheim mit Verkehrswert CHF 1'200'000 und einer Hypothek von CHF 700'000 zu 1.9 Prozent, also CHF 13'300 Zins pro Jahr. Nun kaufen Sie eine Wohnung in Dubai für AED 1'500'000, rund CHF 330'396, und finanzieren sie mit Eigenmitteln.

Schuldzinsenabzug nach der Quotelung, in Franken pro Jahrin der Schweiz weiterhin abziehbar10'429 CHFrechnerisch nach Dubai verlegt, nur noch satzbestimmend2'871 CHF
Eigenheim CHF 1'200'000 mit Hypothek CHF 700'000 zu 1.9 Prozent, dazu eine unbelastete Wohnung in Dubai für AED 1'500'000, das sind rund CHF 330'396. Die Schulden werden nach Lage und Wert der Aktiven verteilt, also fallen 21.6 Prozent der Schuld und der Zinsen auf Dubai. Modellrechnung, kantonal unterschiedlich.

Rechenbeispiel Von Ihren Aktiven entfallen neu 21.6 Prozent auf Dubai. Genau dieser Anteil Ihrer Schweizer Hypothekarschuld wird rechnerisch nach Dubai verlegt, und die darauf entfallenden CHF 2'871 Schuldzinsen sind in der Schweiz nur noch satzbestimmend abziehbar, also faktisch nicht mehr. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent kostet Sie das rund CHF 861 echte Steuer pro Jahr, jedes Jahr, unabhängig davon, wie die Wohnung in Dubai läuft.

Erfahrung Nexus Bridge Daraus folgt kein Ratschlag, sondern eine Rechnung, die vor dem Kauf anzustellen ist. Wer die Wohnung in Dubai finanziert statt bar bezahlt, verändert die Quote, und wer sie bar bezahlt und gleichzeitig in der Schweiz amortisiert, verändert sie ebenfalls. Welche Variante für Sie besser ist, hängt von Zins, Kanton und Grenzsteuersatz ab. Rechnen Sie es mit Ihrer Steuerberatung durch; wir liefern Ihnen die Zahlen der Dubai-Seite dafür.

Vermögenssteuer und warum das Abkommen hier nicht hilft

Amtliche Regel Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde am 6. Oktober 2011 unterzeichnet und trat am 21. Oktober 2012 in Kraft, SR 0.672.932.51. Es erfasst ausdrücklich nur Steuern vom Einkommen.[1]

Amtliche Regel Für die Vermögenssteuer, die es in der Schweiz gibt und in den Emiraten nicht, greift das Abkommen also gar nicht. Dass Ihre Wohnung in Dubai trotzdem nicht der Schweizer Vermögenssteuer unterliegt, ergibt sich aus dem internen Recht: Grundstücke im Ausland werden objektmässig ausgeschieden. Satzbestimmend bleiben sie auch hier.

Erfahrung Nexus Bridge Das ist keine Spitzfindigkeit. Wer glaubt, ein Abkommen schütze ihn beim Vermögen, sucht die Regel an der falschen Stelle und findet sie nicht. Der Weg führt über die Ausscheidung, nicht über das Abkommen.

Der Systemwechsel beim Eigenmietwert ab 2029

Amtliche Regel Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk den Bundesbeschluss zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit 57.73 Prozent Ja angenommen. Der Bundesrat setzt den Systemwechsel auf den 1. Januar 2029 in Kraft.[3]

Amtliche Regel Für Liegenschaften im Ausland steht der entscheidende Satz in den kantonalen Erläuterungen: Der Eigenmietwert wird danach auch nicht mehr satzbestimmend berücksichtigt.[3] Wer in Dubai ein Feriendomizil hält und es selbst nutzt, verliert damit ab 2029 eine Position, die heute den Satz erhöht.

Erfahrung Nexus Bridge Wichtig ist die Abgrenzung, die in der Diskussion oft untergeht. Der Systemwechsel betrifft den Eigenmietwert, also die Eigennutzung. Wer die Wohnung in Dubai vermietet, hat keinen Eigenmietwert, sondern Mietertrag, und der bleibt satzbestimmend. Für eine Renditewohnung ändert sich durch den Systemwechsel in diesem Punkt nichts.

Erfahrung Nexus Bridge Praktische Folge für die Planung: Wer eine Wohnung in Dubai überwiegend selbst nutzen will, sollte den Zeitpunkt 2029 kennen. Wer vermietet, sollte sich davon nicht beeindrucken lassen. Bis dahin sind es noch mehrere Steuerperioden, und die Umsetzung in den Kantonen ist im Detail noch nicht überall abgeschlossen.

Was 2029 zusätzlich passiert: die neue Schuldzinsenregelung

Amtliche Regel Der Systemwechsel schafft nicht nur den Eigenmietwert ab, er ändert im selben Zug den Abzug privater Schuldzinsen. Nach dem Faktenblatt des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 15. August 2025 gilt künftig die quotal-restriktive Methode: Massgebend ist das Verhältnis zwischen vermieteten oder verpachteten Liegenschaften und dem gesamten Vermögen. Wer keine steuerbaren Miet- oder Pachterträge hat, kann überhaupt keine privaten Schuldzinsen mehr abziehen.[8] In der Umsetzung heisst das: Im Zähler steht das unbewegliche Vermögen ohne selbstgenutzte Liegenschaften, im Nenner das gesamte Vermögen.[9]

Amtliche Regel Dazu kommt ein befristeter Ersterwerberabzug: im ersten Jahr höchstens CHF 10'000 für Ehepaare und CHF 5'000 für Ledige, danach über zehn Jahre jährlich um zehn Prozent des Höchstbetrags sinkend.[8] Schuldzinsen im Geschäftsvermögen bleiben unverändert voll abziehbar.[9]

Erfahrung Nexus Bridge Für jemanden mit einer Wohnung in Dubai treffen ab 2029 damit zwei Regeln aufeinander, und genau das ist der Punkt, den wir bisher nirgends beantwortet gefunden haben. Die internationale Steuerausscheidung verlegt Schulden und Zinsen nach Lage und Wert der Aktiven;[2] die neue Bundesregelung begrenzt den Abzug zusätzlich auf die Quote der fremdgenutzten Liegenschaften am Gesamtvermögen.[8][9] Ob eine vermietete Liegenschaft im Ausland im Zähler mitzählt, obwohl ihr Mietertrag in der Schweiz nur satzbestimmend und nicht steuerbar ist, geht aus den veröffentlichten Unterlagen nicht hervor. Das Faktenblatt spricht von steuerbaren Miet- und Pachterträgen, die Umsetzungshinweise vom unbeweglichen Vermögen ohne Eigennutzung. Das sind zwei Formulierungen mit möglicherweise unterschiedlichem Ergebnis.

Erfahrung Nexus Bridge Wir schreiben das hin, statt es zu glätten, weil es die ehrliche Antwort ist: Bis die Umsetzung in Bund und Kantonen vorliegt, ist diese Frage offen. Praktisch bedeutet das dreierlei. Erstens: Wer heute kauft, rechnet mit der heutigen Rechtslage, und die ist eindeutig.[2] Zweitens: Wer eine Wohnung in Dubai selbst nutzen will, gehört ab 2029 klar zu den Gewinnern des Systemwechsels, weil der Eigenmietwert auch bei Auslandliegenschaften nicht mehr satzbestimmend ist[3] und selbstgenutzte Objekte ohnehin nie im Zähler standen. Drittens: Wer vermietet, sollte den Punkt bis 2028 mit seiner Treuhänderin oder seinem Treuhänder im Auge behalten. Wir ziehen ihn hier nach, sobald die Ausführungsbestimmungen da sind.

Was genau ins Formular gehört

PositionWie deklarieren
Die Liegenschaft selbstAmtliche Regel im Liegenschaftenverzeichnis mit Lage, Art und Wert; ausgeschieden, aber satzbestimmend
WertKantonal verschieden kantonal unterschiedlich; verlangt wird meist der Verkehrswert oder ein daraus abgeleiteter Wert, umgerechnet zum Jahresendkurs[4]
MietertragAmtliche Regel brutto, umgerechnet zum Jahresmittelkurs; satzbestimmend
Eigenmietwert bei SelbstnutzungAmtliche Regel heute satzbestimmend, ab 1. Januar 2029 nicht mehr[3]
Unterhaltskosten und Service ChargeAmtliche Regel der Auslandliegenschaft zuzuordnen, also nur satzbestimmend wirksam
Hypothek in DubaiAmtliche Regel als Schuld deklarieren; sie geht in dieselbe Quotelung ein und verändert das Bild
Bankkonto in den EmiratenAmtliche Regel wie üblich im Wertschriftenverzeichnis; die Emirate melden seit 2018 im automatischen Informationsaustausch

Erfahrung Nexus Bridge Legen Sie der Steuererklärung im ersten Jahr eine kurze Beilage bei: Kaufvertrag oder Title Deed, Mietvertrag, Abrechnung der Service Charge und der verwendete Kurs. Das erspart die Rückfrage und setzt für die Folgejahre den Massstab.

Verkauf, Grundstückgewinnsteuer und Erbschaft

Amtliche Regel Die Grundstückgewinnsteuer erfasst Grundstücke in der Schweiz. Ein Verkaufsgewinn in Dubai fällt nicht darunter. Die Emirate erheben keine Kapitalgewinnsteuer auf private Liegenschaftsverkäufe. Für eine private Anlegerin oder einen privaten Anleger ist der Gewinn damit in beiden Ländern unbesteuert, was ein realer und selten klar ausgesprochener Unterschied zu Deutschland und Polen ist.

Erfahrung Nexus Bridge Zwei Vorbehalte. Erstens: Wer regelmässig kauft und verkauft, sollte die Einstufung als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler mit seiner Treuhandperson klären; sie verändert die ganze Einordnung. Zweitens: Erbschaft und Schenkung sind kantonal geregelt und für Nachkommen meist steuerfrei, aber der Nachlass in den Emiraten ist ein eigenes Thema. Ohne Testament kann dort lokales Erbrecht zur Anwendung kommen. Siehe Testament für VAE-Vermögen.

Fünf Irrtümer, die wir regelmässig hören

  1. «In Dubai gibt es keine Steuern, also zahle ich nichts.» Für den Mietertrag stimmt der erste Teil. Der zweite nicht: Die Schweiz erhöht über die Satzbestimmung Ihre Steuer auf alles Übrige.
  2. «Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt auch das Vermögen.» Nein, es erfasst nur Steuern vom Einkommen.[1] Die Freistellung beim Vermögen kommt aus dem internen Recht.
  3. «Meine Schweizer Hypothek bleibt davon unberührt.» Sie bleibt bestehen, aber ein Teil der Zinsen ist steuerlich nicht mehr abziehbar, weil die Schulden quotenmässig verlegt werden.[2]
  4. «Ab 2029 fällt alles weg.» Nur der Eigenmietwert und damit nur die Selbstnutzung. Mietertrag bleibt satzbestimmend.[3]
  5. «Die Lex Koller verbietet mir den Kauf im Ausland.» Die Lex Koller regelt den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland. Ihr Kauf in Dubai fällt nicht darunter.

Was wir dazu beitragen und was nicht

Erfahrung Nexus Bridge Wir bieten keine Steuerberatung an. Was wir liefern, sind die Zahlen der Dubai-Seite in einer Form, mit der Ihre Treuhänderin oder Ihr Treuhänder rechnen kann: Kaufpreis, Nebenkosten, Service Charge, Mietertrag, Hypothek und Zins, jeweils belegt. Erfahrungsgemäss scheitert die Steuerplanung nicht an fehlendem Wissen in der Schweiz, sondern daran, dass niemand die emiratischen Zahlen sauber aufbereitet hat. Genau das machen wir, bevor Sie kaufen.

Häufige Fragen

Muss ich die Wohnung in Dubai überhaupt deklarieren?
Ja. Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und deklariert Einkommen und Vermögen weltweit. Die ausländische Liegenschaft wird in der Steuererklärung angegeben und dann international ausgeschieden. Nicht zu deklarieren ist keine Option, und zwar unabhängig davon, ob der Mietzins je auf ein Schweizer Konto fliesst.
Ist die Wohnung in Dubai damit steuerfrei?
Nein, sie ist satzbestimmend. Die Schweiz besteuert Mietertrag und Wert der Liegenschaft nicht selbst, rechnet sie aber zur Bestimmung des Steuersatzes hinzu. Bei progressiven Tarifen steigt dadurch der Satz auf Ihr übriges Einkommen und Vermögen. Die Mehrbelastung entsteht also nicht auf der Wohnung, sondern auf allem anderen.
Wie stark wirkt das konkret?
Das hängt vom Kanton, von der Gemeinde und von Ihrer Progressionsstufe ab und ist deshalb nicht pauschal zu beziffern. Die Grössenordnung in Beratungsbeispielen liegt bei einigen hundert bis einigen tausend Franken pro Jahr. Rechnen Sie es mit Ihrer letzten Veranlagung durch, bevor Sie kaufen, nicht danach.
Verliere ich Schuldzinsen auf meiner Schweizer Hypothek?
Teilweise ja, und das ist der am meisten unterschätzte Punkt. Schulden und Schuldzinsen werden proportional nach Lage und Wert der Aktiven auf die Steuerdomizile verteilt. Kaufen Sie eine unbelastete Wohnung in Dubai, wandert ein Teil Ihrer Schweizer Hypothekarschuld rechnerisch nach Dubai. Die darauf entfallenden Zinsen sind in der Schweiz nur noch satzbestimmend abziehbar, also faktisch nicht mehr.
Zahle ich Vermögenssteuer auf die Wohnung?
Nicht direkt. Die Liegenschaft im Ausland ist von der Schweizer Vermögenssteuer ausgenommen, wird aber für die Satzbestimmung mitgezählt. Bemerkenswert ist der rechtliche Weg dorthin: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Emiraten erfasst ausdrücklich nur Steuern vom Einkommen. Die Freistellung beim Vermögen ergibt sich also nicht aus dem Abkommen, sondern aus dem internen Schweizer Recht.
Was ändert sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts?
Das Volk hat den Systemwechsel am 28. September 2025 mit 57.73 Prozent Ja angenommen, der Bundesrat setzt ihn auf den 1. Januar 2029 in Kraft. Für eine selbst genutzte Wohnung im Ausland heisst das: Der Eigenmietwert wird danach auch nicht mehr satzbestimmend berücksichtigt. Wer in Dubai ein Feriendomizil hält und es nicht vermietet, wird ab 2029 anders dastehen als heute. Für vermietete Objekte bleibt der Mietertrag satzbestimmend.
Ändert sich der Schuldzinsenabzug ab 2029 noch einmal?
Ja, und zwar grundlegend. Mit dem Systemwechsel gilt die quotal-restriktive Methode: Der Abzug privater Schuldzinsen richtet sich nach dem Verhältnis der vermieteten oder verpachteten Liegenschaften zum Gesamtvermögen, und wer keine steuerbaren Miet- oder Pachterträge hat, kann gar nichts mehr abziehen. Dazu kommt ein befristeter Ersterwerberabzug von höchstens CHF 10'000 für Ehepaare im ersten Jahr, über zehn Jahre absinkend. Ob eine vermietete Liegenschaft im Ausland im Zähler mitzählt, obwohl ihr Ertrag in der Schweiz nur satzbestimmend ist, geht aus den veröffentlichten Unterlagen nicht hervor. Diese Frage ist offen, und wir sagen das lieber, als sie zu erfinden.
Welcher Wechselkurs gilt in der Steuererklärung?
Für die Umrechnung von Fremdwährungen veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung Kurslisten mit Jahresendkursen für das Vermögen und Jahresmittelkursen für wiederkehrende Erträge. Nehmen Sie diese Kurse und nicht den Kurs Ihrer Bank; die Differenz ist klein, die Diskussion mit dem Steueramt unnötig.
Und die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf?
Die Schweizer Grundstückgewinnsteuer erfasst Grundstücke in der Schweiz. Ein Gewinn aus dem Verkauf einer Wohnung in Dubai fällt nicht darunter. Die Emirate erheben keine Kapitalgewinnsteuer auf private Liegenschaftsverkäufe. Wer dagegen gewerbsmässig mit Liegenschaften handelt, steht in der Schweiz in einer anderen Kategorie; das ist eine Frage an Ihre Steuerberatung, nicht an uns.
Wirkt sich die Wohnung auf meine AHV aus?
Wenn Sie nichterwerbstätig sind, ja. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen bemessen sich nach dem Vermögen und dem zwanzigfachen Renteneinkommen, mit einem Höchstbeitrag von 26'500 Franken im Jahr. Die Ausgleichskassen stützen sich auf die Steuermeldung, in der die Liegenschaft im Ausland enthalten ist. Wir haben dem eine eigene Seite gewidmet.
Gilt die Lex Koller für meinen Kauf in Dubai?
Nein. Die Lex Koller regelt den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland. Für Ihren Kauf im Ausland gilt sie nicht. In Dubai gibt es keine Bewilligungspflicht nach Nationalität, sondern eine Beschränkung nach Gebiet: In den ausgewiesenen Freehold-Zonen erwerben Ausländerinnen und Ausländer volles Eigentum.
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Geschrieben von Denise Tanrikul, Managing Partner · fachlich geprüft von Martin Krygier, Manager, selbst Käufer und Vermieter in Deutschland und Dubai Zuletzt geprüft am 7. September 2026. Aussagen zur Rechtslage stammen aus den Quellen am Seitenende (Zentralbank der VAE, Dubai Land Department, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Sozialversicherungen, Abkommenstext) und werden mindestens quartalsweise nachgezogen. Bankkonditionen ändern sich kurzfristig; fragen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand ab. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, und die kantonalen Unterschiede sind erheblich.

Quellen

  1. Abkommen vom 6. Oktober 2011 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, SR 0.672.932.51, in Kraft seit 21. Oktober 2012. Das Abkommen erfasst ausdrücklich nur Steuern vom Einkommen, nicht die Vermögenssteuer. estv.admin.ch
  2. VZ VermögensZentrum, Ausländische Immobilien deklarieren: Die Liegenschaft im Ausland ist in der Schweiz satzbestimmend, nicht steuerfrei; Schulden und Schuldzinsen werden nach Lage und Wert der Aktiven auf die Steuerdomizile verteilt, weshalb Schuldzinsen auf eine ausländische Liegenschaft in der Schweiz nur satzbestimmend abziehbar sind. vermoegenszentrum.ch
  3. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung: Volksabstimmung vom 28. September 2025, angenommen mit 57.73 Prozent Ja; der Bundesrat setzt den Systemwechsel auf den 1. Januar 2029 in Kraft. Bei ausländischen Liegenschaften wird der Eigenmietwert danach auch nicht mehr satzbestimmend berücksichtigt. taxinfo, Kanton Bern
  4. Wechselkurs dieser Seite: 1 CHF entspricht rund 4.54 AED, Stand 4. September 2026, abgeleitet aus der festen Bindung des Dirham an den US-Dollar zu 3.6725 AED je Dollar. Für die Steuererklärung gelten die Jahresendkurse der Eidgenössischen Steuerverwaltung. estv.admin.ch
  5. Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.03, Beiträge der Nichterwerbstätigen: Bemessung nach Vermögen und dem zwanzigfachen jährlichen Renteneinkommen, Mindestbeitrag 530 Franken, Höchstbeitrag 26'500 Franken. ahv-iv.ch
  6. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 6: Die Steuerpflicht bei persönlicher Zugehörigkeit ist unbeschränkt, erstreckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland; für die Satzbestimmung wird das weltweite Einkommen herangezogen. fedlex.admin.ch
  7. Nexus Bridge Capital, vier eigene, vollständig durchgerechnete Fälle mit offengelegten Kosten. Rendite in der Praxis (EN)
  8. Eidgenössisches Finanzdepartement, Faktenblatt vom 15. August 2025 zur neuen Schuldzinsenregelung: Künftig gilt die quotal-restriktive Methode, also das Verhältnis zwischen vermieteten oder verpachteten Liegenschaften und dem gesamten Vermögen; wer keine steuerbaren Miet- oder Pachterträge hat, kann keine privaten Schuldzinsen mehr abziehen. Befristeter Ersterwerberabzug von CHF 10'000 für Ehepaare und CHF 5'000 für Ledige im ersten Jahr, danach zehn Jahre lang jährlich um zehn Prozent des Höchstbetrags sinkend. efd.admin.ch
  9. Von Graffenried Treuhand zur Umsetzung der neuen Schuldzinsenregelung: Im Zähler steht das unbewegliche Vermögen ohne selbstgenutzte Liegenschaften, im Nenner das gesamte Vermögen; Schuldzinsen im Geschäftsvermögen bleiben voll abziehbar; Inkrafttreten 1. Januar 2029. graffenried-treuhand.ch

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