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Leitfaden für Käuferinnen und Käufer aus Österreich

Immobilie in Dubai kaufen und finanzieren, aus Österreich

Drei Punkte sind für Österreich anders als für Deutschland: das Abkommen gilt weiter, seit 2023 wird angerechnet statt freigestellt, und eine Erbschaftssteuer gibt es nicht. Alles Übrige beim Kauf ist für alle Nicht-Residenten gleich.

DTDenise Tanrikul, Managing PartnerFachliche Prüfung: Martin KrygierZuletzt geprüft: 7. September 2026
Die kurze Antwort Für Käuferinnen und Käufer aus Österreich sind drei Punkte anders als für deutsche. Erstens: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Emiraten gilt weiterhin, das deutsche ist Ende 2021 ausgelaufen. Zweitens: Seit der Veranlagung 2023 rechnet Österreich die emiratische Steuer nur noch an, statt die Einkünfte freizustellen. Drittens: Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Beim Kauf selbst, bei den Nebenkosten und bei der Finanzierung gelten dagegen dieselben Regeln wie für alle Nicht-Residenten.

Die drei Seiten dieser Spur

SeiteWorum es geht
Dubai-Immobilie in der österreichischen SteuererklärungDas Abkommen, die Umstellung von der Befreiung auf die Anrechnung ab 2023, Mieteinkünfte, 1,5 Prozent Abschreibung, 30 Prozent beim Verkauf, Erbschaft und Schenkung
Hypothek in Dubai für ÖsterreicherWarum die Hausbank nicht finanziert, wie viel Eigenkapital nötig ist, warum die Bank den Gutachtenwert beleiht und wie das Geld nach Dubai kommt
Wegzug von Österreich nach DubaiWann die unbeschränkte Steuerpflicht endet, die Zweitwohnsitzverordnung mit ihren 70 Tagen, die Wegzugsbesteuerung bei Kapitalvermögen und die automatischen Meldungen

Was für Österreich anders ist

Offizielle Regel Der größte Unterschied liegt beim Abkommen. Österreich hat seines mit den Emiraten behalten, Deutschland nicht. Nur wirkt es seit dem Abänderungsprotokoll von 2022 anders als früher: Für Steuerjahre ab 2023 rechnet Österreich die im Ausland gezahlte Steuer an, statt die Einkünfte freizustellen. Weil eine Privatperson in Dubai auf ihre Mieteinnahmen in aller Regel keine Einkommensteuer zahlt, bleibt für die Anrechnung meist nichts übrig, und die österreichische Steuer greift voll.

Der zweite Unterschied zeigt in die andere Richtung und wird oft übersehen. Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. In Deutschland unterliegt dieselbe Wohnung dem Zugriff auf das Weltvermögen, ohne Abkommen und ohne Anrechnungsmöglichkeit. Wer in der Familie beide Länder hat, sollte das nicht dem Zufall überlassen.

Der dritte Unterschied betrifft den Weg des Geldes. Österreichische Kreditinstitute melden Kapitalabflüsse ab 50.000 Euro an das Finanzministerium. Das ist keine Hürde, aber es ist gut zu wissen, bevor die erste große Überweisung läuft.

Was für alle gleich ist

Auf der Dubai-Seite macht Ihre Staatsangehörigkeit keinen Unterschied. Es gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Käufer ohne Wohnsitz vor Ort:

Die Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Steuerliche Ausgangslage klären. Bleiben Sie in Österreich ansässig oder planen Sie den Wegzug? Die Antwort ändert die ganze Rechnung.
  2. Konto in den Emiraten eröffnen. Ohne Konto vor Ort gibt es keinen bestätigten Scheck für den Übertragungstermin.
  3. Finanzierung vorab genehmigen lassen. Erst danach reservieren, sonst verhandeln Sie aus der Schwäche.
  4. Objekt prüfen und kaufen. Urkunde, offene Servicegebühren, Bankfähigkeit, Abnahmezeugnis.
  5. Unterlagen für die Kanzlei sammeln. Kaufvertrag, Zahlungsbelege, Aufteilung Grund und Gebäude, Mietvertrag. Wer das gleich macht, spart bei der ersten Erklärung Stunden.

Was diese Spur nicht ist

Drei Klarstellungen, damit keine falschen Erwartungen entstehen.
  • Diese Seiten sind keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Sie geben die Rechtslage mit Fundstelle wieder, damit Sie das Gespräch mit Ihrer Kanzlei vorbereitet führen können.
  • Sie enthalten keine Renditeversprechen. Wo wir rechnen, rechnen wir mit offengelegten Annahmen, und eine Wertentwicklung sagen wir nicht voraus.
  • Sie sind kein vollständiges Abbild der deutschsprachigen Hauptseiten, sondern die drei Themen, bei denen Österreich tatsächlich abweicht. Alles Übrige finden Sie im Ratgeber.

Wie wir arbeiten

Erfahrung Nexus Bridge Wir sind kein Makler und keine Bank. Wir begleiten Sie zur Bank, wir arbeiten nicht für die Bank. Wir nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern, unser Honorar wird vom Kunden bezahlt und nicht vom Produktvertrieb, es wird vorab vereinbart, und es gibt eine Geld-zurück-Garantie. Das ist der Grund, warum wir Ihnen von einem Objekt oder einem Angebot abraten können, ohne gegen das eigene Interesse zu arbeiten.

Wenn Sie aus Österreich kaufen wollen, schreiben Sie uns kurz, was ansteht. Wir antworten in maximal einem Werktag, und das Erstgespräch dazu ist kostenlos und unverbindlich.

Quellen

  1. Abänderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten, BGBl. III Nr. 211/2022, in Kraft seit 1. März 2023: Artikel 24 Absatz 2 des Abkommens wird durch die Anrechnungsmethode ersetzt, wirksam ab der Veranlagung 2023. ris.bka.gv.at (abgerufen am 15. September 2026)
  2. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, BGBl. III Nr. 88/2004, anwendbar ab 1. Jänner 2005. ris.bka.gv.at, PDF (abgerufen am 15. September 2026)
  3. Wirtschaftskammer Österreich zur Schenkungsmeldung: die Anzeigepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz wurde 2008 als Reaktion auf die Aufhebung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes eingeführt und besteht für Grundstücke weder bei Erbschaft noch bei Schenkung. wko.at (abgerufen am 15. September 2026)
  4. Kapitalabfluss-Meldegesetz, Artikel 1 des BGBl. I Nr. 116/2015: Meldepflicht der Kreditinstitute an den Bundesminister für Finanzen ab 50.000 Euro. ris.bka.gv.at (abgerufen am 15. September 2026)

Häufige Fragen

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den VAE?
Ja, seit 2005 anwendbar und weiterhin in Geltung, geändert durch das Protokoll BGBl. III Nr. 211/2022. Das deutsche Abkommen ist dagegen zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Die Einzelheiten stehen auf unserer Steuerseite für Österreich.
Sind Mieteinnahmen aus Dubai in Österreich steuerfrei?
Seit der Veranlagung 2023 nicht mehr. Österreich wendet die Anrechnungsmethode an, die Einkünfte gehören also in die Erklärung. Bis 2022 galt die Befreiung mit Progressionsvorbehalt.
Kann ich als Österreicher in Dubai kaufen?
Ja. In den ausgewiesenen Freehold-Gebieten können Ausländer Volleigentum erwerben, Residenten wie Nicht-Residenten. Ein Aufenthaltstitel ist keine Voraussetzung, der Reisepass genügt.
Finanziert eine österreichische Bank den Kauf?
Gegen die Immobilie in Dubai in aller Regel nicht. Der übliche Weg führt zu einer Bank in den Emiraten, mit einem Eigenkapitalanteil von einem Drittel bis der Hälfte und Nebenkosten aus Eigenmitteln.
Fällt in Österreich Erbschaftssteuer auf die Wohnung an?
Nein, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es seit 2008 nicht mehr. Die Anzeigepflicht nach § 121a BAO erfasst Grundstücke ohnehin nicht.
Was ändert sich, wenn ich nach Dubai ziehe?
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet erst, wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bestehen. Wer Kapitalvermögen hält, sollte zusätzlich die Wegzugsbesteuerung prüfen, weil das Nichtfestsetzungskonzept nur für die EU und den EWR gilt.

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