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Freehold-Zonen in Dubai: wo Ausländer kaufen dürfen

Gesetz 7/2006 und die ausgewiesenen Gebiete, der Unterschied zwischen Volleigentum und einem Nutzungsrecht bis 99 Jahre, und was Sie im Register prüfen, bevor Sie Form F unterschreiben.

DTDenise Tanrikul, Managing PartnerFachliche Prüfung: Martin KrygierZuletzt geprüft: 11. September 2026
Gesetz Nr. 7 von 2006

Artikel 4 regelt, wer in Dubai Eigentum an Immobilien erwerben darf.

Offizielle Regel
Volles Eigentum

Ohne zeitliche Begrenzung, eingetragen beim Dubai Land Department, in den ausgewiesenen Freehold-Zonen.

Offizielle Regel
Die Liste wächst

Die Gebiete stammen aus der Verordnung Nr. 3 von 2006 und wurden seitdem mehrfach um neue Stadtteile erweitert.

Offizielle Regel

Alle Zahlen sind auf dieser Seite belegt, die Quellen stehen am Ende der Seite.

Die kurze Antwort Ausländer dürfen in Dubai in den ausgewiesenen Freehold-Zonen kaufen, dort als volles Eigentum ohne zeitliche Begrenzung, eingetragen beim Dubai Land Department. Grundlage ist das Gesetz Nr. 7 von 2006: Eigentum ist grundsätzlich VAE- und GCC-Staatsangehörigen vorbehalten, in den vom Herrscher bestimmten Gebieten können Nicht-Staatsangehörige jedoch Volleigentum erhalten oder ein Nutzungsrecht von höchstens 99 Jahren.[1] Die Liste dieser Gebiete ist über die Jahre gewachsen und umfasst heute die meisten neuen Wohngebiete. Freehold ist vererbbar, verkäuflich und beleihbar, Leasehold läuft aus und wird von Banken zurückhaltender finanziert. Im Bestand erhalten Sie die Eigentumsurkunde, beim Kauf vom Bauträger bis zur Fertigstellung nur den Eintrag im vorläufigen Register (Oqood).[3] Prüfen Sie Zone, Eigentumsform und Belastungen, bevor Sie Form F unterschreiben.
Was Google zu diesem Thema häufig gefragt wird. Diese Fragen zeigt Google unter den Suchergebnissen an; jede davon ist auf dieser Seite beantwortet.
  • Wo dürfen Ausländer in Dubai Immobilien kaufen?
  • Was ist Freehold in Dubai?
  • Was ist der Unterschied zwischen Freehold und Leasehold?
  • Was ist ein Title Deed?
  • Was ist Oqood?
  • Wie prüfe ich, wem eine Wohnung in Dubai gehört?

Was das Gesetz 7/2006 erlaubt

Offizielle Regel Das Gesetz Nr. 7 von 2006 über die Grundbucheintragung regelt in Artikel 4, wer in Dubai Eigentum an Immobilien erwerben darf. Der Grundsatz: Eigentum ist Staatsangehörigen der Vereinigten Arabischen Emirate, Staatsangehörigen der übrigen Golfstaaten, deren vollständig gehaltenen Gesellschaften und börsennotierten Aktiengesellschaften vorbehalten. Die Ausnahme, auf der der gesamte internationale Markt in Dubai beruht, steht unmittelbar dahinter: In den Gebieten, die der Herrscher von Dubai dafür bestimmt, können auch Nicht-Staatsangehörige Volleigentum ohne zeitliche Begrenzung erwerben oder ein Nießbrauch- oder Nutzungsrecht von höchstens 99 Jahren.[1]

Die Bestimmung dieser Gebiete erfolgt durch Verordnung; die erste war die Verordnung Nr. 3 von 2006.[2] Seitdem ist die Liste mehrfach erweitert worden, im Wesentlichen um die neu entwickelten Stadtteile. Praktisch heißt das: Fast alles, was Ihnen als Kapitalanlage in Dubai angeboten wird, liegt in einer solchen Zone. Aber eben nicht alles, und die Eigentumsform steht nicht im Exposé, sondern in der Urkunde.

Offizielle Regel Ein zweiter Punkt aus demselben Gesetz ist für Käufer aus dem Ausland mindestens ebenso wichtig: Das Grundbuch des Land Department hat nach Artikel 7 absolute Beweiskraft gegenüber jedermann, und die Eigentumsurkunde wird nach Artikel 22 aus diesem Register ausgestellt.[1] Was dort steht, gilt. Was nicht dort steht, gilt nicht, unabhängig davon, was in einer Broschüre oder in einer Nachricht steht.

Welche Gebiete das sind

Eine Auswahl der bekannten Freehold-Gebiete, in denen Nicht-Residenten aus dem deutschsprachigen Raum üblicherweise kaufen. Die Liste ist nicht abschließend und wird laufend erweitert; maßgeblich ist immer die Eintragung des konkreten Objekts.

GebietWas dort überwiegend gehandelt wird
Dubai MarinaApartments, hohe Liquidität im Wiederverkauf
Downtown DubaiApartments, Premiumsegment
Jumeirah Lake Towers (JLT)Apartments, Büros
Business BayApartments, gemischte Nutzung
Palm JumeirahApartments und Villen, Premiumsegment
Dubai Hills EstateVillen, Townhouses, Apartments
Al FurjanApartments, Townhouses, Mittelklasse
Jumeirah Village Circle (JVC)Apartments, Einstiegssegment
Arabian RanchesVillen
Dubai Creek HarbourApartments, überwiegend Neubau

Erfahrung Nexus Bridge Für die Auswahl ist die Zone nur die Eintrittskarte. Entscheidend sind danach die Fragen, die sich rechnen lassen: Wie hoch ist die genehmigte Service Charge im Gebäude, welche Mieten sind dort registriert, wie liquide ist der Wiederverkauf. Wie sich der Markt 2026 entwickelt hat und wo die Medianpreise je Quadratfuß liegen, steht im Dubai-Monitor 09/2026.

Freehold, Leasehold, Nießbrauch

 FreeholdLeasehold oder Nießbrauch
Dauerunbefristet[1]befristet, höchstens 99 Jahre[1]
Was Sie besitzenEinheit plus Anteil am GemeinschaftseigentumEin Nutzungsrecht, das am Ende zurückfällt
Vererbbarjaim Rahmen der Restlaufzeit
Beleihbarja, Hypothek wird im Grundbuch eingetragen[6]eingeschränkt, Banken sind zurückhaltend
Wiederverkaufbreiter Käuferkreisenger, und mit sinkender Restlaufzeit schwieriger
Empfehlung für Non-Residentsin der Regel Freeholdnur mit sehr guter Begründung

Erfahrung Nexus Bridge Die Restlaufzeit ist der Punkt, der in Verkaufsgesprächen meistens fehlt. Ein Nutzungsrecht mit 80 Jahren Restlaufzeit verhält sich wirtschaftlich noch fast wie Eigentum, eines mit 25 Jahren nicht mehr. Wer ein solches Objekt kauft, sollte wissen, an wen er es in zehn Jahren verkaufen will. Für den Nachlass gilt zusätzlich: Vermögen in den Emiraten regelt man am besten ausdrücklich, siehe Testament für Vermögen in den Emiraten.

Eigentumsurkunde und Oqood

Offizielle Regel Beim Kauf im Bestand stellt das Land Department mit der Übertragung die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen aus; die Übertragungsgebühr von vier Prozent des Kaufpreises fällt dabei an.[3] Beim Kauf vom Bauträger gibt es bis zur Fertigstellung keine Eigentumsurkunde, sondern die Registrierung des Vorvertrags, das Oqood.[3] Erst mit der Übergabe und der Umschreibung wird daraus Eigentum im Register.

Auf der Urkunde stehen die Angaben, auf die es ankommt: Eigentümer, Objekt und Gebäude, Fläche und die Eigentumsform. Ob eine Wohnung als Freehold gehalten wird, steht also dort und nirgendwo sonst. Ebenfalls im Register sichtbar sind eingetragene Hypotheken, denn eine Hypothek wird beim Land Department eingetragen.[6] Was Off-Plan sonst noch von einem Bestandskauf unterscheidet, steht unter Off-Plan oder Bestand in Dubai.

Drei Prüfungen vor Form F

Die Absichtserklärung, in Dubai als Form F bekannt, ist der Punkt, an dem die Anzahlung fällig wird. Was danach auffällt, ist teuer. Deshalb gehören drei Prüfungen davor:

  1. Liegt das Objekt in einer Freehold-Zone, und ist es Freehold? Beides steht in der Eigentumsurkunde, nicht im Exposé.[1]
  2. Wem gehört es, und welche Fläche ist eingetragen? Eigentümer und Fläche aus dem Register gegen die Angaben im Angebot halten. Abweichungen bei der Fläche verschieben jede Rechnung je Quadratfuß.
  3. Gibt es Hypotheken, Sperrvermerke oder Rückstände? Eine eingetragene Hypothek muss vor der Übertragung abgelöst werden, und offene Service-Charge-Rückstände blockieren das Unbedenklichkeitszeugnis und damit die Umschreibung.[6]

Erfahrung Nexus Bridge Beim Kauf vom Bauträger kommen zwei weitere Prüfungen hinzu: ob das Projekt registriert ist[5] und ob der Makler eine gültige Lizenz und die Genehmigungsnummer für die Anzeige hat.[4] Welche Fragen Sie darüber hinaus jedem Anbieter stellen sollten, steht unter Dubai-Berater prüfen. Der vollständige Ablauf mit allen Stationen und Gebühren steht unter Immobilie in Dubai kaufen: Ablauf für Non-Residents, die Gebühren im Einzelnen unter Nebenkosten beim Immobilienkauf.

Was das für die Finanzierung bedeutet

Bankpraxis Für eine Bank in den Emiraten ist die Eigentumsform kein Nebenaspekt, sondern die Sicherheit. Eine Hypothek wird im Grundbuch eingetragen,[6] und das setzt eine eintragungsfähige, unbefristete Rechtsposition voraus. Bei Freehold im Bestand ist das der Normalfall: Die führenden Banken der VAE finanzieren Nicht-Residenten in der Regel mit 65 Prozent des Kaufpreises, in einigen Fällen mit 50 Prozent, und die Bank entscheidet das im Einzelfall. Die Obergrenzen und die Schuldendienstquote gibt die Zentralbank vor.[7] Bei Leasehold mit begrenzter Restlaufzeit wird es schwieriger, und in der Bauphase finanziert praktisch keine Bank.

Wie viel Eigenkapital daraus konkret wird, rechnet der Eigenkapital-Ratgeber für Ihren Kaufpreis durch; was Banken im Einzelnen prüfen, steht im großen Finanzierungs-Ratgeber. Ein Hinweis noch zum Aufenthaltstitel: Das Golden Visa über Immobilieneigentum gilt zehn Jahre ab einem Immobilienwert von AED 2 Millionen und ist verlängerbar, Einzelheiten unter Golden Visa über die Immobilie. Und für Abu Dhabi gelten eigene Regeln, siehe Immobilie in Abu Dhabi kaufen.

Was wir tun. Bevor Sie eine Anzahlung leisten, prüfen wir im Register, ob Ihr Wunschobjekt für Ausländer als Freehold zulässig ist, wem es gehört, welche Fläche eingetragen ist und ob Hypotheken oder Sperrvermerke bestehen. Wenn Sie schon ein Angebot vorliegen haben, machen wir das zusammen mit der Rechnung in 24 Stunden und kostenlos: Zweitmeinung zu Ihrem Angebot. Wir begleiten den Kunden zur Bank, wir arbeiten nicht für die Bank; unsere Honorar zahlt der Kunde, von keinem Institut und von keinem Bauträger erhalten wir eine Provision. Die Kreditentscheidung trifft die Bank. Dies ist keine Steuer- und keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung; für Ihren Einzelfall gilt Ihr Anwalt.

Quellen

  1. Government of Dubai, Legislation Portal, Law No. (7) of 2006 Concerning Real Property Registration in the Emirate of Dubai, Artikel 4: Eigentum ist VAE- und GCC-Staatsangehörigen sowie deren Gesellschaften vorbehalten; in den vom Herrscher bestimmten Gebieten können Nicht-Staatsangehörige Volleigentum ohne zeitliche Begrenzung oder Nießbrauch und Erbbaurecht bis 99 Jahre erhalten. Artikel 7: das Grundbuch hat absolute Beweiskraft. Artikel 22 und 24: die Eigentumsurkunde wird aus dem Grundbuch ausgestellt und beweist das Eigentum, https://dlp.dubai.gov.ae/Legislation%20Reference/2006/Law%20No.%20(7)%20of%202006.html (abgerufen 11. September 2026)
  2. Government of Dubai, Legislation Portal, Regulation No. (3) of 2006 Determining Areas for Ownership by Non-UAE Nationals in the Emirate of Dubai: die durch Verordnung bestimmten Gebiete, https://dlp.dubai.gov.ae/Legislation%20Reference/2006/Regulation%20No.%20(3)%20of%202006.pdf (abgerufen 11. September 2026)
  3. Dubai Land Department, Property Sale Registration: Übertragungsgebühr 4 Prozent, Eigentumsurkunde im Bestand, Registrierung des Vorvertrags (Oqood) beim Kauf vom Bauträger, https://dubailand.gov.ae/en/eservices/property-sale-registration/ (abgerufen 11. September 2026)
  4. Dubai Land Department, Lizenzen und Genehmigungen prüfen: Maklerlizenz, Broker Card, Werbegenehmigung, https://dubailand.gov.ae/en/eservices/validate-real-estate-licenses-and-permits/ (abgerufen 11. September 2026)
  5. Dubai Land Department, Registrierung eines Bauträgerprojekts, Voraussetzung für den Verkauf vom Plan, https://dubailand.gov.ae/en/eservices/register-project/ (abgerufen 11. September 2026)
  6. Dubai Land Department, Antrag auf Eintragung einer Hypothek: Hypotheken werden im Grundbuch eingetragen und sind dort sichtbar, https://dubailand.gov.ae/en/eservices/request-for-mortgage-registration/ (abgerufen 11. September 2026)
  7. UAE Central Bank Rulebook, Regulations Regarding Mortgage Loans: Beleihungsgrenzen, Laufzeit, Schuldendienstquote, https://rulebook.centralbank.ae/en/rulebook/regulations-regarding-mortgage-loans (abgerufen 11. September 2026)
  8. Dubai-Monitor 09/2026, eigene Auswertung von Preis- und Transaktionsdaten, https://www.nexusbridgecapital.de/guide/dubai-monitor-09-2026/ (abgerufen 11. September 2026)
  9. Methodik, Kennzahlen, Kostenmodell, Korrekturliste, https://www.nexusbridgecapital.de/methodik/ (abgerufen 11. September 2026)

Kategorien: Offizielle Regel = Behörde / Zentralbank · Bankpraxis = Bankpraxis, kurzfristig änderbar · Erfahrung Nexus Bridge = Beobachtung aus eigener Tätigkeit · Beispiel = Rechenbeispiel ohne Gewähr.

Wo dürfen Ausländer in Dubai Immobilien kaufen?

Stand: 07.10.2026. Quellen und Rechenweg stehen weiter oben auf dieser Seite.

Die kurze Antwort

Wo dürfen Ausländer in Dubai-Immobilien kaufen? Die kurze Antwort: In den ausgewiesenen Freehold Zonen als volles Eigentum ohne zeitliche Begrenzung eingetragen beim Dubai Land Department. Außerhalb dieser Zonen bleibt Ausländern nur ein langfristiges Nutzungsrecht oder gar nichts.

Das Gesetz

Grundlage ist das Dubai Gesetz 7 von 2006 über die Grundbucheeintragung. Artikel 4 erlaubt Ausländern Eigentum in den Gebieten, die der Herrscher von Dubai dafür bestimmt. Die Liste ist über die Jahre gewachsen und umfasst heute die meisten neuen Wohngebiete. Marina, Downtown, Jumeirah Lake Towers, Business Bay, Palm Jumeirah, Dubai Hills, Al Furjan und viele weitere.

Freehold und Leasehold

Freehold ist Eigentum an Wohnung und Anteil am Gebäude. Vererb, verkaufbar, beleihbar. Leasehold ist ein Nutzungsrecht, meist über 99 Jahre, das am Ende an den Grundstückseigentümer zurückfällt. Banken finanzieren Leasehold zurückhaltender und der Wiederverkauf ist enger. Wir empfehlen Nicht-Residenten in der Regel Freehold.

Die Urkunde

Beim Kauf im Bestand stellt das Land Department die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen aus, das Title Deed. Beim Kauf vom Bauträger gibt es bis zur Fertigstellung den Eintrag im vorläufigen Register, den Oqood. Beides ist über die App Dubai Rest prüfbar. Eigentümer, Fläche, Belastungen.

Worauf Sie achten

Erstens: liegt das Objekt in einer Freehold Zone? steht es in der Urkunde. Zweitens: ist es Freehold oder Leasehold, steht dort ebenfalls. Drittens: gibt es Hypotheken, Sperrvermerke oder Rückstände? Wer das nicht vor Form F prüft, prüft es beim Treuhänder und dann ist die Anzahlung schon geleistet. Stand September 2026.

Nachrechnen lassen

Ob Ihr Wunschobjekt in Dubai für Ausländer als Freehold zulässig ist, prüfen wir im Register, bevor Sie eine Anzahlung leisten. Mehr auf nexusbridgecapital.de. Nexus Bridge Capital, Dubai.

Häufige Fragen

Wo dürfen Ausländer in Dubai Immobilien kaufen?
In den vom Herrscher von Dubai ausgewiesenen Gebieten, den sogenannten Freehold-Zonen. Grundlage ist das Gesetz Nr. 7 von 2006 über die Grundbucheintragung: Eigentum ist grundsätzlich VAE- und GCC-Staatsangehörigen vorbehalten, in den bestimmten Gebieten können Nicht-Staatsangehörige jedoch Volleigentum ohne zeitliche Begrenzung erwerben. Die Liste dieser Gebiete ist über die Jahre gewachsen und umfasst heute die meisten neuen Wohngebiete, darunter Marina, Downtown, JLT, Business Bay, Palm Jumeirah, Dubai Hills und Al Furjan.
Was ist Freehold in Dubai?
Volleigentum an der Einheit und ein Anteil am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes, ohne zeitliche Begrenzung. Es ist vererbbar, verkäuflich und beleihbar, und es wird mit einer Eigentumsurkunde im Grundbuch des Dubai Land Department eingetragen. Für Nicht-Residenten aus dem deutschsprachigen Raum ist das die Form, die wir in der Regel empfehlen, weil sie finanzierbar und im Wiederverkauf breit handelbar ist.
Was ist der Unterschied zwischen Freehold und Leasehold?
Freehold ist Eigentum ohne Frist. Leasehold ist ein Nutzungsrecht auf Zeit, nach dem Gesetz 7/2006 höchstens 99 Jahre, das am Ende an den Grundstückseigentümer zurückfällt. Beides ist eintragungsfähig, aber Banken finanzieren Leasehold zurückhaltender, und der Kreis der Käufer beim Wiederverkauf ist enger. Der Restlaufzeit kommt dabei entscheidende Bedeutung zu: Je kürzer sie ist, desto schwieriger werden Finanzierung und Verkauf.
Was ist ein Title Deed?
Die Eigentumsurkunde des Dubai Land Department. Sie wird aus dem Grundbuch ausgestellt und dient dem Nachweis des Eigentums. Auf ihr stehen Eigentümer, Objekt, Fläche und die Eigentumsform, also ob Freehold oder ein befristetes Recht. Das Grundbuch selbst hat nach dem Gesetz 7/2006 absolute Beweiskraft gegenüber jedermann.
Was ist Oqood?
Die vorläufige Registrierung beim Kauf vom Bauträger. Bis zur Fertigstellung gibt es keine Eigentumsurkunde, sondern nur diesen Eintrag im vorläufigen Register. Mit der Übergabe und der Umschreibung entsteht daraus die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen. Das ist auch einer der Gründe, warum Banken Objekte in der Bauphase kaum beleihen.
Wie prüfe ich, wem eine Wohnung in Dubai gehört?
Über die Eigentumsurkunde und die Anwendungen des Land Department, in denen sich Eigentümer, Fläche und eingetragene Belastungen abfragen lassen. Wichtig ist die Reihenfolge: prüfen, bevor Sie die Absichtserklärung (Form F) unterschreiben und eine Anzahlung leisten, nicht erst beim Treuhandbüro. Zu diesem Zeitpunkt ist das Geld bereits geflossen.
Kann ich als Ausländer auch außerhalb der Freehold-Zonen kaufen?
Als Eigentum nicht. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete bleibt Nicht-Staatsangehörigen allenfalls ein befristetes Nutzungsrecht, und auch das nur, soweit es zugelassen ist. Wer ein Angebot außerhalb der Zonen sieht, sollte zuerst die Eigentumsform in der Urkunde prüfen und nicht die Beschreibung im Exposé.
Gilt das auch in Abu Dhabi?
Nein, jedes Emirat hat eigene Regeln. In Abu Dhabi gibt es eigene Investment Zones, und die Eigentumsformen unterscheiden sich, ebenso die Registrierungsgebühr. Wir haben das getrennt aufgeschrieben.
Bekomme ich mit einer Freehold-Wohnung das Golden Visa?
Das Golden Visa über Immobilieneigentum wird für zehn Jahre ab einem Immobilienwert von AED 2 Millionen erteilt und ist verlängerbar. Maßgeblich ist der beim Land Department eingetragene Wert. Die Unterlagen und der Sonderfall einer finanzierten Immobilie stehen auf der Seite zum Golden Visa.
DT
Redaktion: Denise Tanrikul, Managing Partner · Fachliche Prüfung: Martin Krygier, Manager, selbst Käufer, Sanierer und Vermieter von Immobilien in Deutschland und Dubai Zuletzt geprüft am 11. September 2026. Regulatorische Angaben stammen aus den verlinkten Primärquellen (UAE Central Bank, Dubai Land Department, Bankseiten) und werden mindestens quartalsweise aktualisiert. Bankkonditionen ändern sich kurzfristig, vor einer Entscheidung immer den aktuellen Stand bei der Bank einholen.

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