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Wer in Dubai wen bezahlt: Provision, Honorar und die Rechnung

Einen gesetzlich festgelegten Provisionssatz gibt es in Dubai nicht. Geregelt ist nur, wer zahlt: derjenige, der beauftragt hat. Alles andere steht im Vertrag oder folgt der Verkehrssitte. Dieser Text trennt die Regel von der Marktüblichkeit und zeigt, woran Sie beides erkennen.

DTDenise Tanrikul, Managing PartnerFachliche Prüfung: Martin KrygierZuletzt geprüft: 15. September 2026
Kein gesetzlicher Satz

Das Dubai Land Department stellt klar: die Provision richtet sich nach der Vereinbarung.

Offizielle Regel
Wer beauftragt, zahlt

Beauftragen beide Seiten denselben Makler, schuldet jede nur ihren eigenen Anteil.

Offizielle Regel
2 % plus Mehrwertsteuer

Der in Dubai übliche Satz, Marktpraxis und keine Rechtslage.

Erfahrung Nexus Bridge

Alle Zahlen sind auf dieser Seite belegt, die Quellen stehen am Ende der Seite.

Die kurze Antwort In Dubai gibt es keinen gesetzlich festgelegten Provisionssatz. Das Dubai Land Department stellt ausdrücklich klar: die Provision richtet sich nach der Vereinbarung, und wo nichts vereinbart ist, nach der Verkehrssitte.[1] Bezahlt wird der Makler von der Partei, die ihn beauftragt hat; beauftragen ihn beide Seiten, schuldet jede nur ihren eigenen Anteil.[2] Der in Dubai übliche Satz von 2 Prozent zuzüglich 5 Prozent Mehrwertsteuer ist Marktpraxis, keine Rechtslage, und die Marktquellen widersprechen sich sogar darin, wer ihn trägt. Beim Kauf direkt vom Bauträger besteht der Vertrag über die Vergütung zwischen Bauträger und Maklerbüro, nicht zwischen Käufer und Makler.[3] Und der Punkt, um den es eigentlich geht: wer Sie bezahlt, bestimmt, wessen Interesse Sie beraten bekommen. Wir nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern; unser Honorar zahlt der Kunde.
Was Google zu diesem Thema häufig gefragt wird. Diese Fragen zeigt Google unter den Suchergebnissen an; jede davon ist auf dieser Seite beantwortet.
  • Wer zahlt die Maklerprovision in Dubai?
  • Wie hoch ist die Maklerprovision in Dubai?
  • Fällt auf die Provision Mehrwertsteuer an?
  • Zahle ich beim Kauf vom Bauträger Provision?
  • Wie prüfe ich, ob ein Makler in Dubai zugelassen ist?
  • Was ist der Unterschied zwischen Provision und Honorar?

Was geregelt ist, und was nicht

Offizielle Regel Nach der Maklerverordnung Nr. 85 von 2006 schuldet die beauftragende Partei die Vergütung. Beauftragen beide Seiten denselben Makler, haftet jede Partei nur für ihren eigenen Anteil. Der Maklervertrag muss schriftlich sein und die Bedingungen der Vermittlung nennen. Der Anspruch entsteht erst mit dem Abschluss des Kaufvertrags und dessen Eintragung beim Land Department, soweit nichts anderes vereinbart ist. Scheitern die Verhandlungen, besteht weder ein Anspruch auf Vergütung noch auf Ersatz der Aufwendungen.[2]

Offizielle Regel Zur Höhe sagt das Recht nichts. In den amtlichen Fragen und Antworten des Dubai Land Department heißt es, die Provision bestimme sich nach der Vereinbarung, und sei sie dort nicht bestimmt, nach der Verkehrssitte.[1] Es gibt also keinen staatlich vorgegebenen Satz, an dem Sie sich festhalten könnten.

Der überall genannte Satz von 2 Prozent des Kaufpreises ist verbreitete Marktpraxis. Wir kennzeichnen ihn hier ausdrücklich als solche, weil die Marktquellen sich widersprechen: das eine Portal beschreibt zwei Prozent für jede Seite an den jeweils eigenen Makler, das andere zwei Prozent insgesamt, getragen vom Käufer.[4] Eine behördliche Bestätigung eines Zwei-Prozent-Satzes haben wir nicht gefunden. Wer Ihnen sagt, zwei Prozent seien vorgeschrieben, sagt Ihnen etwas Falsches.

Offizielle Regel Auf die Maklerleistung fallen 5 Prozent Mehrwertsteuer an. Der Regelsatz beträgt nach Artikel 3 des Bundesgesetzes Nr. 8 von 2017 fünf Prozent, und eine Vermittlungsleistung ist nach Artikel 6 eine Dienstleistung. Die Befreiung für Wohnimmobilien betrifft das Gebäude, nicht die Vermittlung. Voraussetzung ist, dass das Maklerunternehmen umsatzsteuerlich registriert ist; die Registrierungsschwelle liegt bei AED 375.000 Jahresumsatz.[5] Beispiel Bei einem Kaufpreis von AED 1.500.000 sind das AED 30.000 Provision zuzüglich AED 1.500 Mehrwertsteuer, zusammen AED 31.500.

Drei Rollen, drei Zahlungswege

Im Kauf einer Wohnung in Dubai treten für einen Käufer ohne Wohnsitz in den Emiraten regelmäßig drei Rollen auf, die selten sauber auseinandergehalten werden. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Aufgabe, sondern vor allem darin, wer sie bezahlt.

RolleAufgabeWer zahltInteresse
MaklerObjekt vermitteln, Kauf abwickelndie beauftragende Partei, in der Praxis meist der Käufer; beim Bauträgerkauf der Bauträgerder Abschluss
Beraterprüfen, rechnen, begleitenje nach Modell der Kunde oder der Produktvertriebhängt davon ab, wer zahlt
Bankfinanzierender Kreditnehmer über Zins und Gebührendas eigene Kreditbuch

Erfahrung Nexus Bridge Die zweite Zeile ist die, auf die es ankommt. Ein Berater, der vom Bauträger oder von der Bank vergütet wird, kann fachlich hervorragend sein und wird trotzdem nie sagen: kaufen Sie dieses Objekt nicht. Das ist kein Vorwurf, sondern Arithmetik. Wir arbeiten deshalb honorarbasiert, vorab vereinbart, und nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern. Was das im Einzelfall kostet, steht vor der Beauftragung fest.

Die Verträge A, B und F

Offizielle Regel Das Dubai Land Department hat einheitliche Vertragsmuster eingeführt, die seit dem 1. Mai 2014 für alle Kauf- und Verkaufsvorgänge verbindlich sind und über das behördliche System Trakheesi erzeugt werden.[6]

VertragZwischen wemWozu
Vertrag AVerkäufer und MaklerbüroVermarktungsauftrag. Provision und Laufzeit sind Pflichtangaben im behördlichen Muster
Vertrag BKäufer und MaklerKaufabsicht und Beauftragung des Maklers auf Käuferseite
Vertrag FVerkäufer und Käuferder eigentliche Kaufvertrag, in Dubai als Form F bekannt

Praktisch heißt das: ohne wirksamen Vertrag A oder B fehlt dem Makler die Grundlage für eine Provision. Und weil die Provision in Vertrag A ein Pflichtfeld ist, steht sie dort schwarz auf weiß. Lassen Sie sich das Feld zeigen, bevor Sie Form F unterschreiben.

Erfahrung Nexus Bridge Ein häufig genanntes Formular I, angeblich eine Vereinbarung zwischen zwei Maklern über die Aufteilung der Provision, taucht in keiner amtlichen Veröffentlichung auf, die wir prüfen konnten. Wir führen es hier deshalb nicht als behördliches Formular, sondern als Branchenbegriff.

Kauf vom Bauträger

Offizielle Regel Wer eine Wohnung direkt vom Bauträger kauft, steht in einer anderen Vertragslage als beim Kauf aus zweiter Hand. Der Praxisleitfaden des Dubai Land Department beschreibt den Neubauvertrieb als Vermarktungsvertrag zwischen dem Bauträger und dem Maklerunternehmen.3 Der Käufer unterschreibt in dieser Konstellation keinen eigenen Maklervertrag, und er bekommt vom Makler auch keine Rechnung.

Daraus wird im Verkaufsgespräch gern der Satz, beim Neubau koste der Makler den Käufer nichts. Das stimmt für die Rechnung, und nur dafür. Die Vergütung des Vertriebs steckt in der Preisliste des Bauträgers, so wie Vertriebskosten in jedem anderen Produkt auch darin stecken. Wer beim Bauträger kauft, zahlt sie mit. Er sieht sie nur nicht ausgewiesen.

Wie hoch sie ist, sagt keine Behörde. In der Branche werden Sätze zwischen zwei und acht Prozent des Kaufpreises genannt, je nach Projekt, Verkaufsphase und Umsatz des Vertriebspartners. Eine amtliche Quelle für diese Spanne gibt es nicht. Wir führen sie hier deshalb ausdrücklich als Branchenangabe und nicht als Regel, und wir würden uns auf keine dieser Zahlen berufen, wenn es um Geld geht.

Bankpraxis Für die Finanzierung ist der Unterschied gering. Die Bank rechnet mit dem Kaufpreis, der im Vertrag steht, nicht mit dem Preis, der ohne Vertriebsanteil möglich gewesen wäre. Ein Nachlass, den der Bauträger als Vertriebsanteil einbehält, taucht in der Beleihung nicht auf.

Was der Käufer beim Neubau trotzdem selbst zahlt.
  • Die Registrierungsgebühr des Dubai Land Department auf den Kaufpreis.
  • Die Eintragung des Kaufvertrages im Register für Vorhaben in Bau.
  • Die Gebühren für die Ausstellung der Urkunde und die Anschlusskosten bei Übergabe.
  • Die Bearbeitungsgebühr der Bank, wenn finanziert wird.

Und noch etwas gilt auch im Neubau: Eine zusätzliche Rechnung des Maklers an den Käufer ist damit nicht ausgeschlossen, sie braucht aber eine eigene schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer. Ohne einen solchen Vertrag besteht kein Anspruch gegen den Käufer.2 Wenn Ihnen also im Neubau erst gesagt wird, der Makler koste Sie nichts, und später eine Rechnung kommt, lohnt der Blick in die Unterlagen, ob Sie irgendwann etwas unterschrieben haben.

Wie Sie die Zulassung prüfen

Offizielle Regel Immobilienvermittlung ist in Dubai eine zugelassene Tätigkeit. Die einzelne Person braucht eine Maklerkarte der RERA, das Büro braucht eine Gewerbelizenz mit der passenden Tätigkeit, und der einzelne Vorgang läuft über das behördliche System Trakheesi.6 Alle drei Ebenen können Sie selbst nachsehen, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen, und es dauert wenige Minuten.7

Wer oder wasWas vorliegen mussWo Sie es nachsehen
Die Person, die Ihnen die Wohnung zeigtMaklerkarte der RERA mit Nummer, Foto und GültigkeitMaklerverzeichnis des Dubai Land Department, dazu die Anwendung Dubai Brokers8
Das Maklerbüro dahinterGewerbelizenz, in der die Immobilienvermittlung als Tätigkeit stehtVerzeichnis der zugelassenen Maklerunternehmen beim Dubai Land Department7
Der einzelne Auftrag und das InseratVorgang im System Trakheesi mit eigener NummerDienst zur Prüfung von Lizenzen und Genehmigungen, dazu die Anwendung Dubai REST8
Wer Ihnen die Finanzierung vermittelteigene Tätigkeit im Register, dazu die Erlaubnis der Zentralbank, sobald Finanzprodukte vermittelt oder beworben werdenRegister der RERA, Angaben der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate9

Erfahrung Nexus Bridge In der Praxis fällt die Prüfung selten deshalb aus, weil sie kompliziert wäre. Sie fällt aus, weil sie unhöflich wirkt. Uns ist das umgekehrt lieber: Wer sauber zugelassen ist, zeigt die Karte gern, und wer sie nicht zeigt, hat Ihnen damit schon geantwortet. Wir sehen bei jedem Objekt, das wir für einen Mandanten begleiten, die Karte und die Nummer des Vorgangs an, bevor wir über Preise sprechen.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen. Die Vermittlung einer Finanzierung ist nicht Teil der Maklerzulassung, sondern eine eigene Tätigkeit. Wer Finanzprodukte vermittelt oder dafür wirbt, fällt zusätzlich unter die Aufsicht der Zentralbank.9 Die Verbraucherschutzvorgaben der Zentralbank verlangen, dass alle anfallenden Gebühren offengelegt werden und der Kunde spätestens bei der Unterschrift eine Aufstellung davon in der Hand hat.10 Wenn Ihnen jemand Objekt und Finanzierung aus einer Hand anbietet, sind das zwei Zulassungen, nicht eine.

Sieben Fragen, die zeigen, wer wen bezahlt

Diese Fragen kosten zusammen keine fünf Minuten. Sie sind nicht als Misstrauen gemeint, sondern als das Übliche. Entscheidend ist weniger die Antwort selbst als die Bereitschaft, sie schriftlich zu wiederholen.

  1. Wer hat Sie beauftragt, und wer bezahlt Sie? Eine gute Antwort nennt eine Seite, nicht beide zugleich, und sie kommt ohne Zögern.
  2. Bekommen Sie von der anderen Seite ebenfalls etwas? Ein Doppelmandat ist zulässig, es muss aber offen liegen, und dann schuldet jede Seite nur ihren eigenen Anteil.2
  3. Steht die Vergütung als Zahl im Vertrag? Wo nichts vereinbart ist, entscheidet die Verkehrssitte, und die ist in der Diskussion hinterher immer teurer als eine Zahl auf Papier.1
  4. Ist die Umsatzsteuer im genannten Satz enthalten? Fünf Prozent auf die Vergütung sind kein Verhandlungsspielraum, sondern eine Steuer, und die Frage ist nur, ob sie schon im Satz steckt.5
  5. Was passiert, wenn der Kauf nicht zustande kommt? Ohne Abschluss besteht weder ein Anspruch auf Vergütung noch auf Ersatz der Aufwendungen.2
  6. Zeigen Sie mir bitte Ihre Karte und die Nummer des Vorgangs. Beides lässt sich in der Anwendung des Dubai Land Department in einer Minute nachsehen.8
  7. Beim Neubau: Was bekommen Sie vom Bauträger für dieses Projekt? Die Antwort erklärt oft, warum Ihnen gerade dieses Projekt gezeigt wird und ein anderes nicht.

Was wir nehmen, und was nicht

Erfahrung Nexus Bridge Wir sind kein Maklerbüro. Wir vermitteln Ihnen keine Wohnung, und wir bekommen für keine Wohnung eine Vergütung von der Verkäuferseite. Wir nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern. Unser Honorar wird vom Kunden bezahlt, nicht vom Produktvertrieb. Das ist der einzige Grund, warum wir Ihnen von einem Objekt abraten können, ohne dabei gegen das eigene Interesse zu arbeiten.

Bei der Finanzierung gilt derselbe Satz in der anderen Richtung: Wir begleiten Sie zur Bank, wir arbeiten nicht für die Bank. Wir sitzen bei den Terminen dabei, wir lesen die Unterlagen mit, und wir sagen Ihnen, was ein Angebot über die Laufzeit tatsächlich kostet. Bezahlt werden wir dafür von Ihnen, honorarbasiert, vorab vereinbart, mit Geld-zurück-Garantie.

Was das in der Rechnung bedeutet.
  • Sie wissen vor dem ersten Termin, was unsere Begleitung kostet, weil der Betrag vorher vereinbart wird.
  • Der Betrag ändert sich nicht dadurch, dass die Wohnung teurer wird oder die Finanzierung größer.
  • Wir stellen Ihnen keine zweite Rechnung für etwas, das ein Dritter uns bereits bezahlt hat, weil es diese zweite Zahlung nicht gibt.
  • Die Maklervergütung, die beim Kauf anfällt, bleibt davon unberührt. Sie zahlen sie an den Makler, nicht an uns.

Wenn Sie wissen wollen, wie eine Rechnung in Ihrem Fall aussieht, schreiben Sie uns. Wir antworten in maximal einem Werktag, und das Erstgespräch dazu ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Dubai?
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. Nach der Auskunft des Dubai Land Department richtet sich die Vergütung nach der Vereinbarung, und wo nichts vereinbart ist, nach der Verkehrssitte. In der Praxis werden beim Kauf aus zweiter Hand zwei Prozent des Kaufpreises genannt, dazu die Mehrwertsteuer. Diese zwei Prozent sind Marktüblichkeit, keine Vorschrift, und sie sind verhandelbar.
Zahlt in Dubai der Käufer oder der Verkäufer?
Bezahlen muss, wer beauftragt hat. Beauftragen beide Seiten denselben Makler, schuldet jede Seite nur ihren eigenen Anteil. Die verbreitete Aussage, in Dubai zahle immer der Käufer, ist eine Marktbeobachtung und keine Regel. Selbst die Branchenquellen widersprechen sich an dieser Stelle: die eine nennt zwei Prozent insgesamt, getragen vom Käufer, die andere zwei Prozent auf jeder Seite.
Kommt auf die Provision noch Mehrwertsteuer?
Ja, fünf Prozent auf die Vergütung, sofern der Makler umsatzsteuerlich registriert ist. Fragen Sie deshalb immer, ob ein genannter Satz die Steuer schon enthält. Der Unterschied zwischen zwei Prozent und zwei Prozent zuzüglich Steuer ist bei einem Kaufpreis von zwei Millionen AED ein vierstelliger Betrag.
Zahle ich beim Kauf vom Bauträger eine Provision?
In der Regel bekommen Sie vom Makler keine Rechnung, weil der Bauträger den Vertrieb bezahlt. Kostenlos ist das deshalb nicht: Die Vergütung steckt in der Preisliste. Eine zusätzliche Rechnung an Sie wäre nur möglich, wenn Sie dafür selbst etwas unterschrieben haben.
Was passiert, wenn der Kauf nicht zustande kommt?
Scheitern die Verhandlungen, besteht weder ein Anspruch auf die Vergütung noch auf den Ersatz der Aufwendungen. Wer trotzdem eine Rechnung bekommt, sollte zuerst nachsehen, was er unterschrieben hat, und dann den Vorgang bei der zuständigen Stelle des Dubai Land Department melden.
Woran erkenne ich, ob ein Makler zugelassen ist?
An drei Dingen: der Maklerkarte der RERA für die Person, der Gewerbelizenz mit der Tätigkeit Immobilienvermittlung für das Büro und der Nummer des Vorgangs im behördlichen System. Alle drei können Sie in den Verzeichnissen des Dubai Land Department und in dessen Anwendungen selbst nachsehen, ohne jemanden zu fragen.
Nimmt Nexus Bridge Capital Provision?
Nein. Wir nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern. Unser Honorar wird vom Kunden bezahlt, nicht vom Produktvertrieb, es wird vorab vereinbart, und es ändert sich nicht mit der Höhe des Kaufpreises.

Quellen

  1. Dubai Land Department, Frequently Asked Questions: die Maklervergütung bestimmt sich nach Gesetz Nr. 85 von 2006 nach der Vereinbarung, und ist sie dort nicht bestimmt, nach der Verkehrssitte. dubailand.gov.ae (abgerufen am 15. September 2026)
  2. Government of Dubai, Legal Affairs Department, Dubai Real Estate Legislation. Der Sammelband enthält das Bylaw Nr. 85 von 2006 zur Regelung des Maklerregisters im Emirat Dubai ab Seite 133, darunter die Vorschriften zum schriftlichen Maklervertrag, zur Vergütung, zum Doppelmandat und zum Fall der gescheiterten Verhandlung. dubailand.gov.ae, PDF (abgerufen am 15. September 2026)
  3. Dubai Land Department und RERA, Real Estate Brokerage Practice Guide, zweite Ausgabe, November 2024: Vermarktungsvertrag zwischen Bauträger und Maklerbüro, dazu die Beschreibung der Verträge A, B und F. dubailand.gov.ae, PDF (abgerufen am 15. September 2026)
  4. Branchenangaben zur Höhe, mit widersprüchlicher Aussage dazu, wer sie trägt. Bayut Agent Portal, 27. April 2023, nennt zwei Prozent des Objektwertes und den Käufer als Zahler: bayut.com. Property Finder, 9. Juli 2026, nennt zwei Prozent auf der Käuferseite und zwei Prozent auf der Verkäuferseite: propertyfinder.ae (beide abgerufen am 15. September 2026). Beides sind Marktangaben von Portalen, keine Behördenquellen.
  5. Bundesgesetzesdekret Nr. 8 von 2017 über die Mehrwertsteuer, Artikel 3 und 6: Regelsatz von fünf Prozent auf steuerbare Leistungen. Zur Registrierungsschwelle von AED 375.000 Jahresumsatz und zum Anwendungsbereich: UAE Federal Tax Authority. tax.gov.ae (abgerufen am 15. September 2026)
  6. Dubai Land Department, Meldung zur Einführung der einheitlichen Immobilienverträge: drei Vertragsmuster, Verkäufer und Käufer (F), Verkäufer und Makler (A), Käufer und Makler (B), verbindlich ab dem 1. Mai 2014. dubailand.gov.ae. Zum Ablauf über das behördliche System und die Erzeugung des Vertrages F: Prozessblatt des Dubai Land Department, dubailand.gov.ae, PDF (beide abgerufen am 15. September 2026)
  7. Dubai Land Department, Verzeichnis der zugelassenen Makler, dubailand.gov.ae, Verzeichnis der zugelassenen Maklerunternehmen, dubailand.gov.ae, sowie der Dienst zur Prüfung von Lizenzen und Genehmigungen, dubailand.gov.ae (alle abgerufen am 15. September 2026)
  8. Dubai Land Department, Dubai REST, dubailand.gov.ae, und die Meldung des Dubai Land Department zur Anwendung Dubai Brokers, die Auskunft über zugelassene Makler und Maklerunternehmen gibt, dubailand.gov.ae (beide abgerufen am 15. September 2026)
  9. Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate, Rulebook: Bundesgesetzesdekret Nr. 6 von 2025 über die Regulierung der Zentralbank und der Finanzinstitute. Es löst das Bundesgesetzesdekret Nr. 14 von 2018 ab, dessen Artikel 65 die Vermittlung und Vermarktung lizenzpflichtiger Finanztätigkeiten ausdrücklich erfasste und im Rulebook inzwischen als aufgehoben geführt wird. rulebook.centralbank.ae (abgerufen am 15. September 2026)
  10. Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate, Consumer Protection Standards, Artikel 2 zu Offenlegung und Transparenz, Ziffer 2.1.1.37: Lizenzierte Finanzinstitute müssen alle für Kunden anfallenden Gebühren offenlegen und dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung oder auf Verlangen eine Aufstellung aushändigen. rulebook.centralbank.ae (abgerufen am 15. September 2026)
DT
Redaktion: Denise Tanrikul, Managing Partner · Fachliche Prüfung: Martin Krygier, Manager, selbst Käufer, Sanierer und Vermieter von Immobilien in Deutschland und Dubai Zuletzt geprüft am 15. September 2026. Prozentsätze zur Marktüblichkeit sind Branchenangaben und keine Vorschrift. Diese Seite ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

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