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Dubai-Immobilie verkaufen: Dubai nimmt nichts, Deutschland vielleicht schon

Seit dem Auslaufen des Doppelbesteuerungsabkommens Ende 2021 gibt es nichts mehr, was die beiden Seiten verbindet. Was Paragraf 23 EStG verlangt, wo die Ausnahme für eigene Wohnzwecke endet und welche Fragen Sie Ihrem Steuerberater stellen sollten.

DTDenise Tanrikul, Managing PartnerFachliche Prüfung: Martin KrygierZuletzt geprüft: 14. September 2026
Zehn Jahre

Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf weniger, ist der Gewinn nach Paragraf 23 EStG steuerpflichtig.

Offizielle Regel
Keine Steuer in Dubai

Auf den Verkaufsgewinn erhebt Dubai nichts. Das sagt nichts darüber, ob in Deutschland etwas anfällt.

Offizielle Regel
Welteinkommen

Wer in Deutschland wohnt, ist dort mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, dazu gehört der Gewinn aus Dubai.

Offizielle Regel

Alle Zahlen sind auf dieser Seite belegt, die Quellen stehen am Ende der Seite.

Die kurze Antwort Dass Dubai auf den Verkaufsgewinn keine Steuer erhebt, sagt nichts darüber, ob in Deutschland eine anfällt. Wer in Deutschland wohnt, ist dort mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, und dazu gehört der Gewinn aus einer Wohnung in Dubai.[1] Maßgeblich ist § 23 EStG: liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.[2] Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht ersetzt.[3] Es gibt also kein Abkommen, das das Besteuerungsrecht zuweist. Diese Seite ist Information und keine Steuerberatung. Sie soll Ihnen die Fragen liefern, die Sie Ihrem Steuerberater stellen sollten.
Wie Sie diese Seite lesen. Jede Aussage ist gekennzeichnet: Offizielle Regel eine Vorgabe aus Gesetz oder von einer Behörde · Erfahrung Nexus Bridge was wir in laufenden Mandaten beobachten · Beispiel eine Veranschaulichung, keine Berechnung Ihres Falls. Wir geben keine Steuerberatung und dürfen es auch nicht. Was hier steht, sind veröffentlichte Regeln mit Quelle.

Zwei Länder, zwei getrennte Fragen

Der häufigste Denkfehler in diesem Thema ist die Annahme, dass die Steuerfreiheit in Dubai die Frage erledigt. Sie erledigt genau eine der beiden Fragen, nämlich die für die Vereinigten Arabischen Emirate. Die andere Frage stellt Deutschland, und sie wird unabhängig davon beantwortet.

Offizielle Regel Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und damit mit seinem gesamten Welteinkommen erfasst, unabhängig davon, wo die Einkünfte entstehen.[1] Ob eine Wohnung in Bochum oder in Dubai steht, ändert an dieser Grundregel nichts. Was sie ändern kann, ist ein Doppelbesteuerungsabkommen, und genau daran fehlt es hier.

Die Zehnjahresfrist im Wortlaut

Offizielle Regel Nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG ist die Veräußerung eines Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen.[2] Der Gewinn zählt dann zu den sonstigen Einkünften und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, nicht mit der Abgeltungsteuer.

PunktRegelGrundlage
Fristzehn Jahre zwischen Anschaffung und VeräußerungOffizielle Regel § 23 EStG[2]
Maßgebliche Zeitpunktedie schuldrechtlichen Verträge, nicht Übergabe oder EintragungOffizielle Regel § 23 EStG[2]
Steuersatzpersönlicher EinkommensteuersatzOffizielle Regel § 23 EStG[2]
FreigrenzeGewinn unter 600 Euro im Kalenderjahr bleibt steuerfreiOffizielle Regel § 23 EStG[2]
Nach zehn JahrenGewinn bleibt steuerfreiOffizielle Regel § 23 EStG[2]
Belegenheitgilt auch für Grundstücke im AuslandOffizielle Regel Welteinkommensprinzip[1]
Freigrenze, nicht Freibetrag. Die 600 Euro sind eine Grenze, kein Sockel. Wer 599 Euro Gewinn macht, zahlt nichts. Wer 601 Euro macht, versteuert die vollen 601 Euro, nicht nur einen Euro. Bei einer Wohnung in Dubai ist das eine akademische Größe, aber der Unterschied wird häufig verwechselt.

Die Ausnahme für eigene Wohnzwecke

Offizielle Regel § 23 EStG nimmt Objekte aus, die entweder im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.[2]

Die zweite Variante ist die praktisch wichtigere, und sie wird oft zu großzügig gelesen. Verlangt sind nicht drei volle Kalenderjahre, sondern eine zusammenhängende Nutzung, die sich über drei Kalenderjahre erstreckt. Sie kann im Randjahr also kurz sein. Was sie nicht sein darf, ist unterbrochen.

Diese Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung auch für Ferien- und Zweitwohnungen im Ausland, sofern sie tatsächlich selbst bewohnt wurden und nicht vermietet waren.[4] Genau hier liegt für Dubai-Eigentümer die Falle: eine vermietete Wohnung fällt nicht darunter, auch nicht teilweise, und eine über eine Plattform kurzzeitvermietete erst recht nicht.

Erfahrung Nexus Bridge In unseren Mandaten ist die typische Dubai-Wohnung vermietet. Die Eigennutzungsausnahme greift dort also in aller Regel nicht, und die Zehnjahresfrist ist die einzige Größe, die zählt.

Kein Abkommen mehr, und was daraus folgt

Offizielle Regel Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht durch ein neues ersetzt.[3] Für Zeiträume ab 2022 gibt es damit kein Abkommen, das Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten zuweist.

Ohne Abkommen wendet Deutschland sein nationales Recht ungebremst an. Eine Entlastung könnte in solchen Fällen über die Anrechnung ausländischer Steuer entstehen. Nur setzt eine Anrechnung voraus, dass im anderen Staat überhaupt eine vergleichbare Steuer erhoben wurde, und in den VAE gibt es auf den privaten Veräußerungsgewinn einer natürlichen Person keine.

Nüchtern formuliert: Die Steuerfreiheit in Dubai ist genau deshalb kein Vorteil in dieser Frage, weil es nichts gibt, was angerechnet werden könnte. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, gehört auf den Tisch eines Steuerberaters im Wohnsitzland, und zwar vor dem Verkauf.

Der wunde Punkt bei Off-Plan: wann beginnt die Frist?

Die Zehnjahresfrist knüpft an die schuldrechtlichen Verträge an, also an das Verpflichtungsgeschäft, nicht an Übergabe, Schlüssel oder Eintragung.[2] Bei einem Kauf im Bestand ist das eindeutig. Bei einem Off-Plan-Kauf ist es die Frage, die wir am häufigsten gestellt bekommen und die wir bewusst nicht beantworten.

Der Grund: In Dubai stehen mehrere Dokumente nebeneinander, das Reservierungsformular, der Kaufvertrag mit dem Bauträger und die Eintragung im vorläufigen Register. Welches davon aus deutscher Sicht als Anschaffung zählt, ist eine Frage der steuerlichen Würdigung des konkreten Vertrags und keine, die man pauschal beantworten kann.

Was das praktisch heißt. Zwischen dem Kaufvertrag beim Bauträger und der Übergabe können drei Jahre liegen. Je nachdem, welches Datum maßgeblich ist, endet Ihre Zehnjahresfrist drei Jahre früher oder später. Das ist kein Detail, sondern kann die gesamte Steuerlast auf den Verkauf entscheiden. Lassen Sie diese Frage klären, bevor Sie verkaufen, und nicht danach.

Was auf der Seite der VAE passiert

Offizielle Regel Für eine privat gehaltene Immobilie ist der Verkauf durch eine natürliche Person in den VAE außerhalb des Anwendungsbereichs der Körperschaftsteuer. Der Leitfaden der Steuerbehörde vom Oktober 2024 arbeitet genau diesen Fall an einem Beispiel ab und ordnet ihn als Immobilieninvestment ein.[5]

Anders liegt es, wenn die Immobilie über eine Gesellschaft gehalten wird. Dann ist der Veräußerungsgewinn Geschäftseinkommen und unterliegt oberhalb von AED 375.000 dem Satz von 9 Prozent. Eine Beteiligungsausnahme für den direkten Verkauf einer Immobilie gibt es nicht. Wir haben das ausführlicher auf unserer Seite zur Besteuerung von Dubai-Immobilien beschrieben.

Dazu kommen die Kosten des Verkaufs selbst, die keine Steuern sind, aber den Gewinn mindern: die Übertragungsgebühr des Dubai Land Department, Maklerprovision, Gebühren des Bauträgers für die Freigabe und, bei laufender Finanzierung, die Ablösung.

Sieben Fragen für Ihren Steuerberater

Das ist der eigentliche Zweck dieser Seite. Nehmen Sie diese Liste mit:

  1. Welches Datum gilt in meinem Fall als Anschaffung, insbesondere wenn ich Off-Plan gekauft habe?
  2. Läuft meine Zehnjahresfrist noch, und wann genau endet sie?
  3. Greift bei mir die Ausnahme für eigene Wohnzwecke, und wenn ja, nach welcher der beiden Varianten?
  4. Wie wirkt sich aus, dass die Wohnung zeitweise vermietet war?
  5. Welche Anschaffungsnebenkosten und Verkaufskosten mindern den Gewinn?
  6. Wie wirken sich Abschreibungen aus, die ich während der Vermietung geltend gemacht habe?
  7. Was ist zu erklären, in welcher Anlage, und was muss ich an Unterlagen aufbewahren?

Fünf Fehler, die wir häufig sehen

  1. Aus der Steuerfreiheit in Dubai auf Steuerfreiheit in Deutschland schließen. Das sind zwei getrennte Fragen, und seit dem Auslaufen des Abkommens gibt es nichts, was sie miteinander verbindet.
  2. Vom alten Abkommen ausgehen. Es ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Wer mit Regeln aus einem Ratgeber von 2019 plant, plant mit Recht, das es nicht mehr gibt.
  3. Die Eigennutzungsausnahme auf eine vermietete Wohnung anwenden. Sie gilt nur, wenn tatsächlich selbst bewohnt wurde.
  4. Die Frist ab Übergabe rechnen. Maßgeblich sind die schuldrechtlichen Verträge, nicht der Schlüssel. Bei Off-Plan liegen dazwischen leicht drei Jahre.
  5. Erst nach dem Verkauf zum Steuerberater gehen. Nach der Unterschrift ist der Zeitpunkt der Veräußerung festgelegt, und damit auch die Frage, ob die Frist gerissen wurde.

Wie wir arbeiten

Wir beraten nicht in Steuerfragen und dürfen es nicht. Was wir tun, ist die Unterlagen so aufzubereiten, dass Ihr Steuerberater damit arbeiten kann: Kaufvertrag, Nebenkostenbelege, Nachweise zur Nutzung, Eintragungsdokumente und die Zahlen zum Verkauf. Unser Honorar zahlt der Kunde, nicht der Produktvertrieb, und wir nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern.

Quellen

  1. § 1 Einkommensteuergesetz, unbeschränkte Steuerpflicht und Welteinkommensprinzip, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html (abgerufen am 13. September 2026).
  2. § 23 Einkommensteuergesetz, private Veräußerungsgeschäfte, Zehnjahresfrist, Ausnahme für eigene Wohnzwecke und Freigrenze, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html (abgerufen am 13. September 2026).
  3. Zum Auslaufen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zum 31. Dezember 2021 und dem Fehlen eines Nachfolgeabkommens, Germany Trade and Invest, Länderbericht Vereinigte Arabische Emirate, https://www.gtai.de/de/trade/vereinigte-arabische-emirate (abgerufen am 13. September 2026).
  4. Zur Anwendung der Eigennutzungsausnahme auf Ferien- und Zweitwohnungen, Übersicht bei ImmobilienScout24, Steuern beim Immobilienverkauf im Ausland, https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/steuer-immobilienverkauf-im-ausland.html (abgerufen am 13. September 2026).
  5. Federal Tax Authority der VAE, Corporate Tax Guide CTGREI1, Real Estate Investment Income for Natural Persons, 24. Oktober 2024, https://tax.gov.ae/en/taxes/corporate.tax/ (abgerufen am 13. September 2026).

Diese Seite gibt den Rechtsstand von September 2026 wieder. Sie ist Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich den Gewinn aus dem Verkauf meiner Dubai-Wohnung in Deutschland versteuern?
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen, ist der Gewinn nach § 23 EStG ein privates Veräußerungsgeschäft und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dass die VAE darauf keine Steuer erheben, ändert daran nichts. Der Einzelfall gehört zu einem Steuerberater.
Gibt es noch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?
Nein. Das Abkommen ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde nicht ersetzt. Für Zeiträume ab 2022 gibt es kein Abkommen, das Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten zuweist.
Zählt eine selbst genutzte Ferienwohnung in Dubai unter die Ausnahme?
Nach der Rechtsprechung kann die Ausnahme für eigene Wohnzwecke auch Ferien- und Zweitwohnungen im Ausland erfassen, sofern sie tatsächlich selbst bewohnt und nicht vermietet wurden. War die Wohnung vermietet, greift sie nicht.
Ab wann läuft die Zehnjahresfrist bei einem Off-Plan-Kauf?
Maßgeblich sind die schuldrechtlichen Verträge, nicht Übergabe oder Eintragung. Welches der in Dubai üblichen Dokumente aus deutscher Sicht als Anschaffung gilt, hängt vom konkreten Vertrag ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Weil zwischen Kaufvertrag und Übergabe leicht drei Jahre liegen, sollte diese Frage vor einem Verkauf geklärt werden.
Fällt in den VAE beim Verkauf eine Steuer an?
Auf den privaten Veräußerungsgewinn einer natürlichen Person nicht. Der Leitfaden der Steuerbehörde vom Oktober 2024 ordnet den Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie als Immobilieninvestment ein und damit außerhalb der Körperschaftsteuer. Hält eine Gesellschaft die Immobilie, gilt das nicht.
Was ist eine Freigrenze von 600 Euro?
Eine Grenze, kein Sockel. Liegt der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 600 Euro, bleibt er steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der volle Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Teil.
DT
Redaktion: Denise Tanrikul, Managing Partner · Fachliche Prüfung: Martin Krygier, Manager, selbst Käufer, Sanierer und Vermieter von Immobilien in Deutschland und Dubai Zuletzt geprüft am 14. September 2026. Regulatorische Angaben stammen aus den verlinkten Primärquellen und werden mindestens quartalsweise aktualisiert. Marktzahlen stammen aus registrierten Transaktionen und werden mit jeder neuen Datenlieferung rückwirkend neu ausgewiesen, deshalb steht bei jeder Zahl der Stand dabei. Bankkonditionen ändern sich kurzfristig, vor einer Entscheidung immer den aktuellen Stand bei der Bank einholen.

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