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Dubai-Immobilie und deutsche Steuern: was seit dem Ende des Abkommens gilt

Kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr, keine Steuer in Dubai, volle Steuer in Deutschland auf den Überschuss. Was übrig bleibt, ist oft weniger, als man denkt, und das ist kein Nachteil.

DTDenise Tanrikul, Managing PartnerFachliche Prüfung: Martin KrygierZuletzt geprüft: 15. September 2026
Kein Abkommen

Seit 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Offizielle Regel
Keine Steuer in den VAE

Auf Mieteinnahmen fällt für Privatpersonen in den Emiraten keine Einkommensteuer an.

Offizielle Regel
Der häufigste Irrtum

Steuerfrei in Dubai heißt nicht steuerfrei in Deutschland. Wer hier wohnt, versteuert den Überschuss.

Erfahrung Nexus Bridge

Alle Zahlen sind auf dieser Seite belegt, die Quellen stehen am Ende der Seite.

Die kurze Antwort Seit 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den VAE. Wer in Deutschland wohnt, versteuert die Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland, wie Mieteinnahmen aus Deutschland: Miete abzüglich Zinsen, Service Charge, Verwaltung und Abschreibung. Doppelt besteuert wird nichts, weil die VAE auf private Mieteinnahmen und Verkaufsgewinne keine Einkommensteuer erheben. Der Verkauf ist in Deutschland nach zehn Jahren steuerfrei, davor steuerpflichtig. Wer nach Dubai zieht, fällt aus der deutschen Besteuerung heraus. Wir sind keine Steuerberater; diese Seite ordnet ein, sie ersetzt keine Beratung.
Was Google zu diesem Thema häufig gefragt wird. Diese Fragen zeigt Google unter den Suchergebnissen an; jede davon ist auf dieser Seite beantwortet.
  • Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai?
  • Sind Mieteinnahmen aus dem Ausland in Deutschland steuerpflichtig?
  • Wie werden Auslandsimmobilien versteuert?
  • Gibt es in Dubai eine Kapitalertragssteuer?
  • Abschreibung Immobilie Dubai: geht das?
  • Vermietung Dubai Steuern: was fällt in den VAE an?

Kein Abkommen mehr: was das bedeutet

Offizielle Regel Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten galt vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2021. Das Bundesfinanzministerium hat den VAE im Juni 2021 mitgeteilt, dass Deutschland nicht verlängert.[1] Seit dem 1. Januar 2022 gibt es kein Abkommen.

Für Immobilieneigentümer ist die Folge einfacher, als es klingt. Unter dem alten Abkommen waren Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland freigestellt und wurden nur beim Steuersatz berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Ohne Abkommen gilt das deutsche Recht allein: Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, versteuert sein Welteinkommen,[2] also auch die Miete aus Dubai. Eine Anrechnung ausländischer Steuer gibt es nicht, weil die VAE keine erheben. Doppelt besteuert wird also nichts; es wird einfach in Deutschland besteuert.

Mieteinnahmen: so rechnet das Finanzamt

Offizielle Regel Die Miete aus Dubai gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.[3] Besteuert wird nicht die Miete, sondern der Überschuss nach Werbungskosten. Abziehbar sind insbesondere:

Beispiel: Was von AED 140.000 Jahresmiete in Deutschland steuerpflichtig bleibtMieteinnahme140.000 AEDabzüglich Zinsen (Jahr 1, 65 % zu 5,99 %)73.277 AEDabzüglich Service Charge13.379 AEDabzüglich Verwaltung7.000 AEDabzüglich AfA 3 % auf Gebäudeanteil45.600 AEDsteuerpflichtiger Überschuss744 AED
Zahlen aus Fallstudie 03 (AED 1,9 Mio., 787 sqft). Gebäudeanteil hier mit 80 % des Kaufpreises plus Nebenkosten angenommen, AfA 3 % bei Fertigstellung ab 2023. Rechenbeispiel, keine Steuerberatung; der Gebäudeanteil ist im Einzelfall zu ermitteln.

Beispiel Das Beispiel zeigt den Punkt, den viele Käufer übersehen: Bei einer finanzierten Wohnung bleibt in den ersten Jahren steuerlich oft fast nichts übrig, weil Zinsen und Abschreibung die Miete nahezu aufzehren. Wirtschaftlich verdient die Wohnung trotzdem, über die Tilgung, die keine Werbungskosten ist. In Fallstudie 03 sind das AED 25.758 im ersten Jahr.

Abschreibung: 2 oder 3 Prozent, nicht 5

Offizielle Regel Die lineare Gebäudeabschreibung nach § 7 Absatz 4 EStG gilt auch für Auslandsimmobilien: 2 Prozent jährlich für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, 3 Prozent für Gebäude mit Fertigstellung ab 2023.[4] Die degressive Abschreibung von 5 Prozent für neue Wohngebäude ist auf Gebäude in der EU und im EWR beschränkt und gilt für Dubai nicht.

Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten (DLD-Gebühr, Maklerprovision, Trustee), nicht der Bodenanteil. Bei einer Wohnung im Hochhaus ist der Bodenanteil klein, in der Praxis werden 15 bis 25 Prozent angesetzt; verbindlich ist das nicht, und das Finanzamt kann eine Aufteilung verlangen. Möblierung wird getrennt und schneller abgeschrieben.

Verluste: die Drittstaaten-Bremse des § 2a

Offizielle Regel Ergibt die Rechnung aus Miete, Zinsen, Service Charge und Abschreibung ein Minus, gilt eine Besonderheit, die viele Käufer erst bei der ersten Steuererklärung bemerken: Negative Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie in einem Drittstaat, und die VAE sind seit dem Ende des Abkommens ein solcher, dürfen nach § 2a EStG nur mit positiven Einkünften derselben Art aus demselben Staat verrechnet werden.[10] Ein Verlust aus der Wohnung in Dubai mindert also nicht das deutsche Gehalt. Er wird gesondert festgestellt, vorgetragen und mit späteren Überschüssen aus der Vermietung in den VAE verrechnet, etwa wenn die Zinsen sinken oder die Miete steigt.

Beispiel Praktisch heißt das: Die Einmalkosten des Kaufs sind steuerlich kein Verlust des ersten Jahres. DLD-Gebühr und Maklerprovision wandern in die Abschreibungsbasis und wirken über Jahrzehnte; Bankgebühr, Hypothekenregistrierung und Bewertung sind Werbungskosten des Jahres, in dem sie anfallen. Reicht die Miete nicht, um sie zu decken, entsteht ein Verlustvortrag im VAE-Topf, kein Abzug vom übrigen Einkommen. Wer mit einem Steuervorteil aus der Dubai-Wohnung rechnet, sollte das vor dem Kauf mit dem Steuerberater durchgehen.

Was in den VAE anfällt, und was nicht

PositionVAEDeutschland (bei Wohnsitz in Deutschland)
Einkommensteuer auf Mietekeine für Privatpersonenja, auf den Überschuss, persönlicher Steuersatz
Corporate Tax 9 %nur Unternehmen; private Immobilieneinkünfte ausgenommen[6]entfällt
Mehrwertsteuer auf Wohnraummietebefreit[7]entfällt
Übertragungsgebühr beim Kauf4 % an das Dubai Land Department[8]keine Grunderwerbsteuer; Anschaffungsnebenkosten für die AfA
Steuer auf Verkaufsgewinnkeine für Privatpersoneninnerhalb von zehn Jahren ja, danach nein[5]
Vermögensteuer, Grundsteuerkeinekeine Grundsteuer auf Auslandsobjekte
Erbschaftkeine Erbschaftsteuer; Nachlassrecht beachtenErbschaftsteuer auf Weltvermögen bei deutschem Wohnsitz

Erfahrung Nexus Bridge Der häufigste Denkfehler: „In Dubai ist alles steuerfrei, also ist meine Wohnung steuerfrei.“ Richtig ist: In Dubai ist sie steuerfrei, in Deutschland nicht, solange Sie dort wohnen. Wer das vor dem Kauf einpreist, ist nicht enttäuscht; wer es danach erfährt, rechnet seine Rendite neu. Was in den VAE an Nachlassregeln gilt, steht im Ratgeber Testament für VAE-Vermögen.

Verkauf: die Zehnjahresfrist

Offizielle Regel In den VAE ist der Verkaufsgewinn für Privatpersonen steuerfrei. In Deutschland gilt § 23 EStG: Liegen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerpflichtig, danach nicht.[5] Der Gewinn erhöht sich um die in Anspruch genommene Abschreibung. Die Frist läuft ab dem obligatorischen Vertrag; bei Off-Plan-Käufen mit Kaufvertrag vor Fertigstellung ist genau dieser Zeitpunkt die Frage, die ein Steuerberater klären sollte, bevor man verkauft.

Erbschaft und Schenkung: was Deutschland verlangt

Offizielle Regel Der Punkt wird beim Kauf fast nie mitgedacht und ist der teuerste, den wir auf dieser Seite behandeln. Ist der Erblasser, der Schenker oder der Erwerber zum maßgeblichen Zeitpunkt Inländer, unterliegt der gesamte Vermögensanfall der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer, § 2 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG. Es genügt, dass eine der drei Personen Inländer ist. Inländer ist, wer im Inland einen Wohnsitz hat (§ 8 AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO). Die Wohnung in Dubai ist damit erfasst, weil das Gesetz auf den gesamten Vermögensanfall abstellt und nicht auf die Lage.[11]

Auch der Wegzug hilft nicht sofort. Deutsche Staatsangehörige bleiben nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug erfasst, solange sie in dieser Zeit keinen Wohnsitz im Inland haben. Für Bedienstete inländischer öffentlicher Stellen im Ausland gilt nach Buchstabe c gar keine zeitliche Grenze.

Und es gibt kein Abkommen, das das abfedert. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht kein Abkommen über Erbschaft- oder Schenkungsteuern. Das Abkommen von 2010 betraf ausschließlich Steuern vom Einkommen und ist zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten.[12][13]

Die Anrechnung läuft leer. § 21 ErbStG rechnet eine im Ausland festgesetzte und gezahlte, der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer auf Antrag an. In den VAE wird auf natürliche Personen keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer erhoben.[14] Es gibt also nichts anzurechnen. Das Ergebnis ist zweischneidig: Doppelt besteuert wird nicht, weil nur ein Staat zugreift. Entlastet wird aber auch nicht. Die deutsche Steuer bleibt in voller Höhe stehen.

Bewertet wird mit dem gemeinen Wert. Für ausländischen Grundbesitz gilt § 31 BewG in Verbindung mit § 9 BewG, also der Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Die typisierten Bewertungsverfahren für inländische Grundstücke greifen nicht. Praktisch heißt das: ein Gutachten oder ein belastbarer Vergleichswert, und nicht der Kaufpreis von vor acht Jahren.

Die beiden Begünstigungen, und was von ihnen übrig bleibt

Der Abschlag von zehn Prozent für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13d ErbStG ist im Wortlaut auf Grundstücke im Inland, in der EU und im EWR beschränkt. Diese Beschränkung ist aber nicht mehr das letzte Wort: Der Europäische Gerichtshof hat sie 2023 an der Kapitalverkehrsfreiheit gemessen (Rechtssache C-670/21), und die obersten Finanzbehörden der Länder gewähren den Abschlag seit den gleich lautenden Erlassen vom 19. Juni 2024 auch für Grundstücke in Drittstaaten, wenn mit dem betreffenden Staat ein Informationsaustausch in Steuersachen sichergestellt ist.[15]

Ob die Vereinigten Arabischen Emirate diese Voraussetzung erfüllen, konnten wir nicht belegen. Ein Abkommen mit Auskunftsklausel besteht seit dem Auslaufen 2021 nicht mehr, und die einschlägige Statusliste war uns nicht zugänglich. Wir führen den Punkt deshalb als offen und nicht als Vorteil. Wer damit rechnen will, sollte ihn vorher steuerlich klären lassen.

Die Befreiung für das Familienheim nach § 13 Absatz 1 Nummer 4b und 4c ErbStG verlangt ausdrücklich ein im Inland, in der EU oder im EWR belegenes bebautes Grundstück. Für eine Wohnung in Dubai greift sie nach dem Wortlaut nicht, und eine Öffnung für Drittstaaten wie bei § 13d ist uns hier nicht bekannt.

Erbrecht ist nicht Steuerrecht

Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, dessen gesamter Nachlass unterliegt aus deutscher Sicht deutschem Erbrecht, die Wohnung in Dubai eingeschlossen. Das folgt aus Artikel 21 und 23 der EU-Erbrechtsverordnung, und die Verordnung ist nach Artikel 20 auch dann anzuwenden, wenn sie auf das Recht eines Nichtmitgliedstaats verweist.[16] Ausgenommen ist allerdings die Eintragung in ein Register, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe l. Die Umschreibung beim Dubai Land Department richtet sich also nach dem Recht der VAE.

Und die VAE sind an die Verordnung nicht gebunden. Ob dort deutsches Erbrecht angewendet wird, entscheidet allein das dortige Recht. Für Nicht-Muslime gilt seit Februar 2023 das Bundesgesetzesdekret Nr. 41 von 2022, dessen Vorschriften auf Nicht-Muslime anwendbar sind, sofern diese nicht das Recht ihres Heimatstaates oder ein anderes in den VAE geltendes Personenstandsrecht wählen.[17] Daneben gibt es den Wills Service der DIFC Courts, bei dem Nicht-Muslime ein Testament registrieren können; ein Property Will erfasst bis zu fünf Immobilien in den VAE.[18]

Erfahrung Nexus Bridge Das ist die Stelle, an der wir regelmäßig übergeben. Wir können Ihnen sagen, welche Unterlagen es braucht, welchen Wert das Objekt hat und wie die Kette beim Land Department läuft. Die Gestaltung gehört in die Hände eines Steuerberaters und, für das Testament, eines Anwalts auf beiden Seiten. Was wir dringend empfehlen: Klären Sie das vor dem Kauf und nicht danach, weil sich hinterher an der Eigentümerstellung nur noch mit Kosten etwas ändern lässt.

Was das Finanzamt erfährt

Offizielle Regel Die VAE nehmen seit 2017 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil.[9] Gemeldet wird das Konto, auf dem die Miete eingeht: Inhaber, Saldo, Gutschriften. Die Wohnung selbst steht im Register des Dubai Land Department und wird nicht automatisch ausgetauscht, aber das Konto reicht. Erfahrung Nexus Bridge Die richtige Reihenfolge ist deshalb: erklären, bevor gefragt wird. Eine sauber erklärte Auslandsimmobilie ist für das Finanzamt Routine, eine nachträglich entdeckte ist es nicht.

Wegzug nach Dubai

Offizielle Regel Wer Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt, ist dort nur noch beschränkt steuerpflichtig, und zwar mit inländischen Einkünften. Die Dubai-Miete gehört nicht dazu; sie ist dann in keinem der beiden Länder einkommensteuerpflichtig. Der Wegzug hat eigene Regeln, etwa bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, und ist kein Thema für eine Ratgeberseite, sondern für den Steuerberater vor dem Umzug. Wer die Aufenthaltsfrage über die Immobilie lösen will, findet die Voraussetzungen im Ratgeber Golden Visa über die Immobilie.

Was wir tun und was nicht. Wir begleiten Finanzierung, Kauf und Vermietung. Steuerberatung machen wir nicht; die deutsche Seite gehört zu Ihrem Steuerberater in Deutschland. Was wir liefern, ist die Grundlage dafür: Kaufvertrag, DLD-Belege, Offer Letter mit Zins- und Tilgungsplan, Service-Charge-Abrechnungen und Mietvertrag, so geordnet, dass die Anlage V in einer Stunde fertig ist. Für die laufende Buchhaltung in Dubai, falls Sie über eine Gesellschaft halten, arbeiten wir mit Danho & Partner zusammen.

Quellen

  1. EY Steuernachrichten, DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten endet zum 31.12.2021 (Deutschland hat nicht verlängert), https://www.ey.com/de_de/technical/steuernachrichten/dba-mit-den-vereinigten-arabischen-emiraten-endet-zum-31-12-2021 (abgerufen 11. September 2026)
  2. Einkommensteuergesetz § 1 (unbeschränkte Steuerpflicht, Welteinkommen) und § 2, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html (abgerufen 11. September 2026)
  3. Einkommensteuergesetz § 21, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html (abgerufen 11. September 2026)
  4. Einkommensteuergesetz § 7, Absetzung für Abnutzung (Gebäude: 2 % bzw. 3 %; degressive AfA nur EU/EWR), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html (abgerufen 11. September 2026)
  5. Einkommensteuergesetz § 23, Private Veräußerungsgeschäfte (Zehnjahresfrist), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html (abgerufen 11. September 2026)
  6. UAE Ministry of Finance, Corporate Tax (9 % ab Juni 2023, Ausnahme für private Immobilieneinkünfte natürlicher Personen), https://mof.gov.ae/corporate-tax/ (abgerufen 11. September 2026)
  7. UAE Federal Tax Authority, VAT und Immobilien (Wohnraumvermietung steuerbefreit), https://tax.gov.ae/en/taxes/vat.aspx (abgerufen 11. September 2026)
  8. Dubai Land Department, Property Sale Registration (4 % Übertragungsgebühr), https://dubailand.gov.ae/en/eservices/property-sale-registration/ (abgerufen 11. September 2026)
  9. UAE Ministry of Finance, Automatic Exchange of Information, CRS (Meldung von Kontodaten), https://mof.gov.ae/fatca-and-crs/ (abgerufen 11. September 2026)
  10. Einkommensteuergesetz § 2a, Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten (Verlustverrechnung nur innerhalb derselben Art und desselben Staates), https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2a.html (abgerufen 11. September 2026)
  11. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Oktober 2022, II R 5/20, zur persönlichen Steuerpflicht nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG, bundesfinanzhof.de (abgerufen 15. September 2026). Die zitierten Normen § 2, § 13, § 13d und § 21 ErbStG sowie § 9 und § 31 BewG und § 8 und § 9 AO sind hier nach dem Gesetzeswortlaut angegeben.
  12. Bundesministerium der Finanzen, staatenbezogene Informationen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten: geführt wird allein ein Abkommen zu Steuern vom Einkommen, außer Kraft getreten zum 31. Dezember 2021; ein Abkommen zu Erbschaft- oder Schenkungsteuern ist nicht verzeichnet, bundesfinanzministerium.de (abgerufen 15. September 2026)
  13. Germany Trade and Invest, Steuerrecht Vereinigte Arabische Emirate: das Abkommen vom 1. Juli 2010 lief zum 31. Dezember 2021 aus, ein Nachfolgeabkommen ist nicht in Vorbereitung, gtai.de (abgerufen 15. September 2026)
  14. PwC, Worldwide Tax Summaries, Vereinigte Arabische Emirate: auf natürliche Personen werden keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuern erhoben, taxsummaries.pwc.com (abgerufen 15. September 2026)
  15. Zur Öffnung des § 13d ErbStG für Drittstaaten: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 12. Oktober 2023, Rechtssache C-670/21, und die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. Juni 2024, wiedergegeben bei PwC, blogs.pwc.de (abgerufen 15. September 2026)
  16. Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über die Rechtsnachfolge von Todes wegen, Artikel 20, 21, 22, 23 und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe l, eur-lex.europa.eu (abgerufen 15. September 2026)
  17. Zum Bundesgesetzesdekret Nr. 41 von 2022 über den Personenstand von Nicht-Muslimen in den VAE, in Kraft seit dem 1. Februar 2023, mit Zitat des Artikels 1: Withers, withersworldwide.com (abgerufen 15. September 2026)
  18. DIFC Courts, Wills Service, Häufige Fragen: Voraussetzungen der Registrierung, Property Will für bis zu fünf Immobilien in den VAE, difccourts.ae (abgerufen 15. September 2026)

Kategorien: Offizielle Regel = Behörde / Zentralbank · Bankpraxis = Bankpraxis, kurzfristig änderbar · Erfahrung Nexus Bridge = Beobachtung aus eigener Tätigkeit · Beispiel = Rechenbeispiel ohne Gewähr.

Muss ich Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland versteuern?

Stand: 18.09.2026. Quellen und Rechenweg stehen weiter oben auf dieser Seite.

Die kurze Antwort

Muss ich Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland versteuern? Die kurze Antwort: Ja, seit 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Emiraten. Wer in Deutschland wohnt, versteuert die Miete aus Dubai dort. Das ist keine Steuerberatung, aber es sind die richtigen Fragen für Ihren Steuerberater.

Kein Abkommen

Das Abkommen lief Ende 2021 aus und wurde nicht verlängert. Seitdem gilt das Welteinkommen. Die Miete aus Dubai steht in der deutschen Erklärung wie eine Miete aus Köln. In Dubai selbst fällt keine Einkommensteuer an. Es gibt also auch nichts anzurechnen.

Was abziehbar ist

Zinsen der Finanzierung, Service Charge, Verwaltung und die Abschreibung. 2 % im Jahr auf den Gebäude, 3 % bei Gebäuden, die ab 2023 fertiggestellt wurden. Beispiel bei rund 4 Dirham je Euro, Miete 18500 € Zinsen 12500 Service Charge 2500 Abschreibung 5100. Ergebnis im ersten Jahr: Ein steuerlicher Verlust von rund 1600 €.

Verluste und Verkauf

Ein Verlust aus einer Immobilie außerhalb der EU darf nach Paragraph 2a Einkommensteuergesetz in der Regel nur mit Gewinnen aus demselben Staat verrechnet werden, nicht mit dem Deutschen Gehalt. Beim Verkauf gilt die 10 Jahresfrist des Paragraphen 23. Innerhalb von 10 Jahren ist der Gewinn in Deutschland steuerpflichtig, danach nicht.

Österreich, Schweiz, Wohnsitzwechsel

Dort gelten andere Regeln. Und wer seinen Wohnsitz nach Dubai verlegt, verlässt das Welteinkommen, muss aber die Abmeldung sauber machen. Beides gehört zum Steuerberater, nicht zum Immobilienberater. Stand September 2026.

Nachrechnen lassen

Ob und wie Sie Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland versteuern, rechnen wir in jede Zweitmeinung ein mit den Fundstellen für Ihren Steuerberater. Mehr auf nexusbridgecapital.de unter Steuern. Nexus Bridge Capital, Dubai.

Häufige Fragen

Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai?
Nein, seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. Das Abkommen von 2010 lief zum 31. Dezember 2021 aus, Deutschland hat es nicht verlängert. Praktisch heißt das: Es gibt keine Freistellung und keinen Progressionsvorbehalt mehr. Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, versteuert Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland wie Mieteinnahmen aus Deutschland. Doppelt besteuert wird trotzdem nichts, weil die VAE auf private Mieteinnahmen keine Einkommensteuer erheben.
Sind Mieteinnahmen aus Dubai in Deutschland steuerpflichtig?
Ja, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es gilt das Welteinkommensprinzip. Die Miete aus Dubai gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, abzüglich der Werbungskosten: Schuldzinsen der Hypothek, Service Charge, Verwaltung, Versicherung, Reisekosten zur Objektbesichtigung und die Abschreibung. Versteuert wird der Überschuss, nicht die Miete.
Kann ich eine Immobilie in Dubai in Deutschland abschreiben?
Ja. Die lineare Gebäude-AfA nach § 7 Absatz 4 EStG gilt auch für Auslandsimmobilien: 2 Prozent pro Jahr für Gebäude, die vor 2023 fertiggestellt wurden, 3 Prozent für Gebäude ab Fertigstellung 2023. Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil des Kaufpreises plus Nebenkosten, der Bodenanteil wird nicht abgeschrieben. Die degressive AfA von 5 Prozent für Neubauten gilt nur für Gebäude in der EU oder im EWR, also nicht für Dubai.
Wie werden Auslandsimmobilien in der Steuererklärung angegeben?
Über die Anlage V wie eine inländische Immobilie, mit Angabe des Belegenheitsstaats. Weil kein Abkommen mehr besteht, entfällt die frühere Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Belege in englischer Sprache akzeptiert das Finanzamt in der Regel, bei Nachfragen kann eine Übersetzung verlangt werden. Ob ein Steuerberater nötig ist, entscheidet die Komplexität; bei einer vermieteten Wohnung mit Hypothek ist er sinnvoll.
Gibt es in Dubai eine Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer auf Miete?
Für Privatpersonen nein. Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Die seit Juni 2023 geltende Corporate Tax von 9 Prozent betrifft Unternehmen; private Immobilieneinkünfte natürlicher Personen sind davon ausdrücklich ausgenommen, solange die Vermietung nicht über eine gewerbliche Lizenz läuft. Der Verkaufsgewinn ist in den VAE für Privatpersonen ebenfalls steuerfrei.
Was passiert steuerlich beim Verkauf der Dubai-Wohnung?
In den VAE nichts. In Deutschland gilt § 23 EStG: Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn in Deutschland steuerpflichtig, nach zehn Jahren steuerfrei. Die Frist läuft ab dem Kaufvertrag, und die in Anspruch genommene Abschreibung erhöht den steuerpflichtigen Gewinn. Bei Off-Plan-Käufen ist die Frage, ab wann die Frist läuft, ein Fall für den Steuerberater.
Welche Steuern und Gebühren fallen in den VAE beim Kauf an?
Keine Grunderwerbsteuer im deutschen Sinn, aber eine Übertragungsgebühr des Dubai Land Department von 4 Prozent des Kaufpreises, dazu Hypothekenregistrierung von 0,25 Prozent und Trustee-Gebühren. Auf die Wohnraummiete fällt keine Mehrwertsteuer an. Diese Gebühren sind in Deutschland Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die Bemessungsgrundlage der Abschreibung.
Erfährt das deutsche Finanzamt von meiner Wohnung in Dubai?
Von der Wohnung selbst nicht automatisch, vom Konto schon. Die VAE nehmen seit 2017 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil; das Konto, auf dem die Miete eingeht, wird gemeldet. Die richtige Reihenfolge ist deshalb einfach: erklären, bevor gefragt wird.
Ändert sich das, wenn ich nach Dubai ziehe?
Grundlegend. Wer Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibt, ist dort nur noch beschränkt steuerpflichtig, und zwar nur mit deutschen Einkünften. Die Dubai-Miete ist dann in keinem der beiden Länder einkommensteuerpflichtig. Der Wegzug selbst hat eigene Regeln, etwa bei Unternehmensbeteiligungen, und gehört zwingend zum Steuerberater.
Fällt auf eine Immobilie in Dubai deutsche Erbschaftsteuer an?
Ja, wenn Erblasser, Schenker oder Erwerber Inländer ist. Dann ist der gesamte Vermögensanfall erfasst, unabhängig davon, wo die Immobilie liegt. Ein Erbschaftsteuerabkommen mit den VAE gibt es nicht, und weil dort keine entsprechende Steuer erhoben wird, gibt es nach § 21 ErbStG auch nichts anzurechnen.
Gilt für Dubai der Zehn-Prozent-Abschlag für vermietete Wohnungen?
Der Wortlaut des § 13d ErbStG nennt nur Inland, EU und EWR. Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-670/21 und den Ländererlassen vom 19. Juni 2024 kommt der Abschlag auch für Drittstaaten in Betracht, sofern ein Informationsaustausch in Steuersachen sichergestellt ist. Ob die VAE diese Voraussetzung erfüllen, konnten wir nicht belegen, und wir rechnen deshalb nicht damit.
DT
Redaktion: Denise Tanrikul, Managing Partner · Fachliche Prüfung: Martin Krygier, Manager, selbst Käufer, Sanierer und Vermieter von Immobilien in Deutschland und Dubai Zuletzt geprüft am 15. September 2026. Regulatorische Angaben stammen aus den verlinkten Primärquellen (UAE Central Bank, Dubai Land Department, Bankseiten) und werden mindestens quartalsweise aktualisiert. Bankkonditionen ändern sich kurzfristig, vor einer Entscheidung immer den aktuellen Stand bei der Bank einholen.

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