Das Recht auf ein Basiskonto knüpft an den Aufenthalt in der EU, die Staatsangehörigkeit ändert daran nichts.
Offizielle RegelMindestfrist, mit der die Bank ein bestehendes Girokonto ordentlich kündigen darf.
Offizielle RegelEU-Liste der Hochrisiko-Drittstaaten seit August 2025 verlassen, graue Liste der FATF seit Februar 2024.
Offizielle RegelAlle Zahlen sind auf dieser Seite belegt, die Quellen stehen am Ende der Seite.
- Kann meine deutsche Bank das Konto kündigen, wenn ich ins Ausland ziehe?
- Habe ich als Deutscher im Ausland Anspruch auf ein Basiskonto?
- Gelten für Kunden mit Wohnsitz in den VAE strengere Geldwäscheprüfungen?
- Erfährt das deutsche Finanzamt von einem Konto in Dubai?
- Ab wann gilt die EU-Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen?
- Der Anspruch endet an der Grenze der Union
- Darf die Bank ein bestehendes Konto kündigen?
- Das Basiskonto hat eigene Kündigungsgründe
- Geldwäscherecht: was sich 2024 und 2025 geändert hat
- Das neue EU-Geldwäschepaket ab 2027
- Was das Finanzamt erfährt, und in welche Richtung
- Was in der Praxis funktioniert
- Was wir dabei tun, und was nicht
- Häufige Fragen
- Quellen
Der Anspruch endet an der Grenze der Union
Offizielle Regel Die Zahlungskontenrichtlinie von 2014 hat in ganz Europa das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen geschaffen. Der entscheidende Halbsatz steht gleich am Anfang der Vorschrift: Berechtigt sind Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union, ausdrücklich einschließlich Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchender.1 Was rechtmäßiger Aufenthalt bedeutet, definiert die Richtlinie selbst: dass eine natürliche Person aufgrund des Unionsrechts oder des nationalen Rechts das Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat hat.
Das deutsche Zahlungskontengesetz übernimmt diesen Anknüpfungspunkt wörtlich. Nach § 31 Absatz 1 ZKG ist Berechtigter jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union.2 Nicht: jeder Deutsche. Nicht: jeder Unionsbürger. Sondern jeder, der ein Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat hat.
Damit ist die häufigste Annahme in diesem Themenfeld erledigt. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt und nach Dubai zieht, verliert nicht seine Staatsangehörigkeit, wohl aber den Anknüpfungspunkt, an dem das Gesetz hängt. Solange ein Aufenthaltsrecht in einem Mitgliedstaat fortbesteht, etwa weil ein Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat bleibt, bleibt auch der Anspruch bestehen. Fällt es weg, fällt er weg.
Auch das Diskriminierungsverbot der Richtlinie hilft dann nicht weiter. Es verpflichtet die Institute, Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes zu benachteiligen.1 Es richtet sich also gegen die Benachteiligung innerhalb der Union, etwa gegen die Ablehnung eines Franzosen bei einer deutschen Bank. Auf den Wohnsitz in einem Drittstaat ist es nicht anwendbar. Die Verbraucherinformation der Europäischen Union formuliert es genauso: Der Anspruch besteht, wenn man in einem EU-Land rechtmäßig ansässig ist.10
Erfahrung Nexus Bridge Wir schreiben das so deutlich, weil die Gegenbehauptung im Netz verbreitet ist und weil sie teuer wird. Wer sich auf einen Anspruch verlässt, den es nicht gibt, kümmert sich nicht rechtzeitig um eine Alternative und steht dann ohne Konto da, während eine Rate fällig wird.
Darf die Bank ein bestehendes Konto kündigen?
Offizielle Regel Ja, ein normales Girokonto darf sie ordentlich kündigen. § 675h BGB setzt dafür nur eine Untergrenze bei der Frist: Der Zahlungsdienstleister kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag kündigen, wenn das vereinbart ist, und die Kündigungsfrist darf zwei Monate nicht unterschreiten.3 Umgekehrt kann der Kunde jederzeit kündigen; eine vereinbarte Frist von mehr als einem Monat wäre unwirksam.
Die Vereinbarung, die § 675h voraussetzt, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nummer 19 Absatz 1 der AGB der privaten Banken erlaubt die Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass eine solche ordentliche Kündigung keine Abwägung der Interessen der Bank mit denen des Kunden voraussetzt.4 Private Banken sind nicht grundrechtsgebunden; sie brauchen für die ordentliche Kündigung keinen Grund und müssen keinen nennen.
- Wir haben keine Entscheidung gefunden, die eine Kündigung allein wegen einer Wohnsitzverlegung ins Ausland ausdrücklich für zulässig oder für unzulässig erklärt. Wer eine Kündigung angreifen will, braucht anwaltlichen Rat, keine Ratgeberseite.
- Sparkassen und öffentlich-rechtliche Institute unterliegen zusätzlich dem jeweiligen Landesrecht mit einem eigenen öffentlichen Auftrag. Das haben wir hier nicht geprüft, und die Aussagen zu den AGB der privaten Banken lassen sich darauf nicht übertragen.
Erfahrung Nexus Bridge In der Praxis sieht das selten nach Kündigung aus. Es beginnt mit einer Nachfrage: Adressnachweis, aktuelle Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit, manchmal eine Frage nach dem Zweck der Geschäftsbeziehung. Wer darauf nicht antwortet, weil die Post an die alte deutsche Adresse geht, bekommt die Kündigung Monate später und wundert sich. Der wirksamste Schritt ist deshalb banal: Adresse ändern, bevor man umzieht, und eine erreichbare Zustelladresse hinterlegen.
Das Basiskonto hat eigene Kündigungsgründe
Offizielle Regel Das Basiskonto gilt als Auffanglösung, und genau deshalb wird es beim Wegzug oft als Rückfallebene gedacht. Das ist ein Irrtum. § 42 ZKG lässt die ordentliche Kündigung eines Basiskontovertrags durch das Institut nur aus abschließend genannten Gründen zu, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten, und einer dieser Gründe ist, dass der Kontoinhaber die Voraussetzungen des Anspruchs nicht mehr erfüllt.5 Die Voraussetzung ist der rechtmäßige Aufenthalt in der Union. Fällt er weg, ist das ein benannter Kündigungsgrund.
Ein zweiter Grund trifft Auswanderer ebenfalls häufiger, als man denkt: Wenn über das Basiskonto in mehr als 24 aufeinanderfolgenden Monaten kein vom Kontoinhaber beauftragter Zahlungsvorgang ausgeführt wurde, darf gekündigt werden.5 Ein Konto, das man nur für den Fall der Fälle offen hält und nie benutzt, schließt sich also nach zwei Jahren praktisch von selbst.
Das Basiskonto ist damit im Wegzugsfall nicht die stabilere, sondern die angreifbarere Variante. Wer plant, in Deutschland ein Konto zu behalten, sollte es als reguläres Girokonto führen und es benutzen.
Geldwäscherecht: was sich 2024 und 2025 geändert hat
Offizielle Regel Hier hält sich eine Aussage, die schlicht nicht mehr stimmt. Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG greifen zwingend unter anderem dann, wenn der Vertragspartner oder der wirtschaftlich Berechtigte in einem von der Europäischen Kommission ermittelten Hochrisiko-Drittstaat ansässig ist.6 Ein Wohnsitz in irgendeinem Drittstaat löst sie dagegen nicht automatisch aus. Er ist ein Risikofaktor unter mehreren, und die Bank muss im Einzelfall prüfen.
Entscheidend ist also, ob die Emirate auf der Liste stehen. Die Antwort hat sich zweimal geändert:
| Liste | Aufgenommen | Gestrichen | Wirkung heute |
|---|---|---|---|
| EU-Liste der Hochrisiko-Drittstaaten | Delegierte Verordnung (EU) 2023/410 vom 19. Dezember 2022, Amtsblatt vom 24. Februar 2023 | Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 vom 10. Juni 2025, wirksam ab 5. August 2025 | nicht gelistet8 |
| Graue Liste der FATF, verstärkte Beobachtung | März 2022 | 23. Februar 2024 | nicht gelistet9 |
Die konsolidierte Fassung der EU-Liste mit Stand Januar 2026 führt 26 Jurisdiktionen, die Vereinigten Arabischen Emirate sind nicht darunter.8 Wer heute noch liest oder hört, wegen Dubai gelte bei deutschen Banken automatisch die verschärfte Prüfung, arbeitet mit dem Stand von 2023.
Bankpraxis Was bleibt, ist die gewöhnliche Risikoprüfung, und die ist nicht ohne: Herkunft der Mittel, Zweck der Geschäftsbeziehung, Aktualität der Kundendaten, Plausibilität größerer Zahlungen. Der Unterschied ist wichtig. Eine gelistete Jurisdiktion zwingt die Bank zu einem festen Programm zusätzlicher Prüfungen. Eine nicht gelistete lässt ihr den Spielraum, den sie ohnehin hat, und den nutzen Institute unterschiedlich. Deshalb erleben zwei Kunden mit demselben Sachverhalt bei zwei Häusern zwei verschiedene Verfahren.
Das neue EU-Geldwäschepaket ab 2027
Offizielle Regel Am 19. Juni 2024 sind drei Rechtsakte im Amtsblatt erschienen, die das europäische Geldwäscherecht neu ordnen: die Verordnung (EU) 2024/1624, die Richtlinie (EU) 2024/1640 und die Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der Aufsichtsbehörde AMLA.7 Für die Praxis zählen die Daten:
- Die Verordnung gilt ab dem 10. Juli 2027, für einzelne Verpflichtete wie Profifußballvereine und deren Vermittler erst ab dem 10. Juli 2029.7
- Die Richtlinie ist bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen.
- Die AMLA-Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2025; die direkte Beaufsichtigung ausgewählter Verpflichteter beginnt 2028.
Für Privatpersonen ist vor allem eine Regel relevant. Artikel 80 der Verordnung setzt eine unionsweite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen bei Waren- und Dienstleistungsgeschäften mit gewerblich Handelnden, ausdrücklich auch bei verbundenen Vorgängen, die zusammen die Grenze überschreiten. Die Mitgliedstaaten dürfen niedrigere Grenzen festlegen.7 Nicht erfasst sind Zahlungen zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich handeln, und Einzahlungen bei Kreditinstituten, E-Geld-Instituten und Zahlungsdienstleistern; Einzahlungen über der Grenze sind allerdings der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden.
Erfahrung Nexus Bridge Für den Immobilienkauf in Dubai ändert das wenig, weil dort ohnehin über Konten und Treuhandkonten gezahlt wird und der Kaufpreis beim Trustee per bestätigtem Scheck oder Überweisung fließt. Relevant wird es für Nebenposten, die manche Käufer bar erledigen wollen, von der Einrichtung bis zur Renovierung. Wer in Europa bar bezahlt, sollte ab Juli 2027 die Grenze kennen.
Was das Finanzamt erfährt, und in welche Richtung
Offizielle Regel Die Vereinigten Arabischen Emirate nehmen am gemeinsamen Meldestandard teil. Nach Angaben des dortigen Finanzministeriums ging das Regime am 1. Januar 2017 in Betrieb, die Mehrseitige Vereinbarung wurde im April 2017 gezeichnet und 2018 durch Bundesgesetz ratifiziert; Deutschland ist dort als teilnehmende Jurisdiktion geführt.11
Interessant ist die Richtung. In der Staatenaustauschliste des Bundesfinanzministeriums vom 3. Juni 2025 stehen die Vereinigten Arabischen Emirate mit einer Fußnote: Aufgrund einer Notifikation dieses Staates übermittelt Deutschland keine Finanzkonteninformationen dorthin, erhält jedoch Finanzkonteninformationen von dort.11 Der Austausch ist also einseitig, und zwar zugunsten der deutschen Finanzverwaltung.
Wir geben hier bewusst den Stand der Liste von 2025 an. Die Fassung vom Juni 2026 ist veröffentlicht, ihren Volltext konnten wir nicht auslesen, und wir behaupten deshalb nicht, dass die Fußnote unverändert ist.
Erfahrung Nexus Bridge Die praktische Folge ist einfach: Ein Konto in Dubai ist gegenüber dem deutschen Finanzamt nicht unsichtbar. Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, sollte davon ausgehen, dass die Daten ankommen, und die Erträge erklären. Alles andere ist keine Gestaltung, sondern ein Risiko. Was in Deutschland auf Mieteinnahmen, Abschreibung und Verkauf anfällt, steht in unserem Ratgeber Immobilie in Dubai und die deutsche Steuer.
Was in der Praxis funktioniert
Aus den Mandaten der letzten Jahre hat sich eine kurze Liste herausgeschält. Sie ist unspektakulär, und genau deshalb wird sie übersprungen.
- Vor dem Wegzug handeln, nicht danach. Ein zweites Konto zu eröffnen, solange die deutsche Meldeadresse noch besteht, ist eine Formsache. Danach ist es ein Sonderfall, den viele Häuser gar nicht bearbeiten.
- Die Adresse aktiv ändern. Nicht warten, bis die Bank fragt. Eine unzustellbare Post ist der häufigste stille Auslöser der ganzen Kette.
- Die Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ausfüllen und zurückschicken. Sie ist Pflicht, sie ist harmlos, und sie ist der Punkt, an dem Konten gesperrt werden, wenn sie fehlt.
- Das Konto benutzen. Ein ruhendes Konto ist beim Basiskonto nach 24 Monaten ein gesetzlicher Kündigungsgrund und bei jedem anderen Konto ein Anlass zur Bereinigung.
- Nicht auf einen Anspruch bauen. Es gibt keine europarechtliche Regel, die einer deutschen Bank verbietet, einen Antrag allein wegen einer Adresse außerhalb der Union abzulehnen. Wir haben danach gesucht und keine gefunden.110
- Die Kette in beide Richtungen denken. Wer in Dubai kauft, braucht ein Konto vor Ort für den Termin beim Trustee. Wer in Deutschland Verpflichtungen behält, braucht dort weiter eine Zahlstelle. Beides gehört in dieselbe Planung, nicht in zwei getrennte.
Was wir dabei tun, und was nicht
Erfahrung Nexus Bridge Wir sind keine Bank und keine Anwälte. Wir eröffnen für Sie kein Konto, und wir können keiner Bank vorschreiben, ein bestehendes fortzuführen. Was wir tun, ist die Vorbereitung: Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen ein Institut sehen will, in welcher Reihenfolge die Schritte sinnvoll sind und woran es in vergleichbaren Fällen gescheitert ist. Für die Kontoeröffnung in den Emiraten begleiten wir Sie bis zum Termin und sitzen dabei.
Bezahlt werden wir dafür von Ihnen. Wir nehmen keine Provision von Banken oder Verkäufern, unser Honorar wird vom Kunden bezahlt und nicht vom Produktvertrieb, es wird vorab vereinbart, und es gibt eine Geld-zurück-Garantie. Wir begleiten Sie zur Bank, wir arbeiten nicht für die Bank. Das ist der Grund, warum wir Ihnen auch von einem Institut abraten können, wenn es nicht passt.
- Eine ausgesprochene Kündigung anzugreifen ist eine Sache für einen Anwalt, nicht für uns.
- Ob Ihre steuerliche Ansässigkeit wechselt und was daraus folgt, gehört zum Steuerberater.
- Wir nennen in unseren Texten keine Banken. Welches Haus im Einzelfall passt, besprechen wir im Gespräch und nicht auf einer öffentlichen Seite.
Wenn Sie den Wegzug planen und wissen wollen, in welcher Reihenfolge Konto, Kauf und Aufenthalt sinnvoll zusammenpassen, schreiben Sie uns kurz, was ansteht. Wir antworten in maximal einem Werktag, und das Erstgespräch dazu ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss meine deutsche Bank mein Konto behalten, wenn ich nach Dubai ziehe?
Habe ich als Deutscher im Ausland Anspruch auf ein Basiskonto?
Kann ein Basiskonto gekündigt werden, wenn ich weggezogen bin?
Gelten für Kunden mit Wohnsitz in den VAE strengere Geldwäscheprüfungen?
Erfährt das deutsche Finanzamt von meinem Konto in Dubai?
Ab wann gilt die EU-Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen?
Was mache ich, wenn die Bank bereits gekündigt hat?
Quellen
- Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontenentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. Artikel 16 Absatz 2 gewährt das Recht auf ein Basiskonto Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union; Artikel 2 Nummer 2 definiert diesen Begriff; Artikel 15 begrenzt das Diskriminierungsverbot auf denselben Personenkreis. eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. September 2026)
- § 31 Absatz 1 Zahlungskontengesetz, Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags. Das amtliche Portal war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erreichbar; der Wortlaut wurde deshalb zwei unabhängigen Volltextquellen entnommen, die übereinstimmen: freirecht.de und lxgesetze.de (abgerufen am 15. September 2026)
- § 675h BGB, Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags: Kündigungsfrist für den Zahlungsdienstleister mindestens zwei Monate, für den Nutzer höchstens ein Monat. freirecht.de (abgerufen am 15. September 2026)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Januar 2013, XI ZR 22/12: Die ordentliche Kündigung nach Nummer 19 Absatz 1 der AGB der Banken setzt keine Abwägung der Interessen der Bank mit denen des Kunden voraus. lto.de (abgerufen am 15. September 2026)
- § 42 Zahlungskontengesetz, ordentliche Kündigung durch das kontoführende Institut: abschließende Gründe, darunter der Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen und 24 aufeinanderfolgende Monate ohne beauftragten Zahlungsvorgang, Frist mindestens zwei Monate. freirecht.de (abgerufen am 15. September 2026)
- § 15 Geldwäschegesetz, verstärkte Sorgfaltspflichten: Absatz 2 knüpft an ein im Einzelfall festgestelltes höheres Risiko an, Absatz 3 nennt als zwingenden Fall unter anderem die Ansässigkeit in einem von der Europäischen Kommission ermittelten Hochrisiko-Drittstaat. freirecht.de (abgerufen am 15. September 2026)
- Europäische Kommission zum Geldwäschepaket: Verordnung (EU) 2024/1624, Richtlinie (EU) 2024/1640 und Verordnung (EU) 2024/1620, veröffentlicht am 19. Juni 2024, Hauptregeln ab 2027. finance.ec.europa.eu. Zum Geltungsbeginn am 10. Juli 2027 (Artikel 90) und zur Bargeldobergrenze von 10.000 Euro (Artikel 80): anti-money-laundering.eu (beide abgerufen am 15. September 2026). Der Abgleich mit der Amtsblattfassung steht aus.
- Europäische Kommission, Liste der Hochrisiko-Drittstaaten nach der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675, konsolidierte Fassung mit Stand Januar 2026, 26 Jurisdiktionen ohne die Vereinigten Arabischen Emirate, finance.ec.europa.eu. Zur Streichung mit Wirkung vom 5. August 2025 die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2025, finance.ec.europa.eu (beide abgerufen am 15. September 2026)
- Financial Action Task Force, Länderseite zu den Vereinigten Arabischen Emiraten und die Erklärung vom 23. Februar 2024 zur Beendigung der verstärkten Beobachtung, fatf-gafi.org (abgerufen am 15. September 2026)
- Europäische Union, Verbraucherinformation Ihr Europa zum Basiskonto: der Anspruch besteht bei rechtmäßigem Aufenthalt in einem EU-Land. europa.eu (abgerufen am 15. September 2026)
- Zum gemeinsamen Meldestandard: Finanzministerium der Vereinigten Arabischen Emirate zum Start am 1. Januar 2017 und zur Ratifikation, mof.gov.ae. Zur Einseitigkeit gegenüber Deutschland die finale Staatenaustauschliste des Bundesfinanzministeriums vom 3. Juni 2025, laufende Nummer 113 mit Fußnote, bundesfinanzministerium.de, PDF (beide abgerufen am 15. September 2026). Die Fassung vom 8. Juni 2026 ist veröffentlicht, ihr Volltext war uns nicht zugänglich.
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